STRAFRECHT · BERUFUNG
Berufung – Ihre zweite Chance im Strafprozess
Ein Strafurteil ist nicht immer das letzte Wort. Die Berufung bietet Ihnen die Möglichkeit, Fehler des Amtsgerichts zu korrigieren, neue Beweise einzubringen oder ein zu hartes Urteil anzugreifen. Gleichzeitig ist das Berufungsverfahren komplexer als viele denken – und birgt sowohl Chancen als auch Risiken.
Als Fachanwältin für Strafrecht prüfe ich, ob eine Berufung sinnvoll ist, welche Erfolgsaussichten bestehen und welche Strategie wir verfolgen sollten – ehrlich und realistisch.

GRUNDLAGEN
Was das Berufungsverfahren bedeutet
Die Berufung ist das zweite Verfahren vor dem Landgericht. Anders als bei einer Revision › wird hier nicht nur die Rechtsanwendung überprüft – das gesamte Urteil kann neu verhandelt werden: Sachverhalt, Beweise, Strafmaß.
Für Sie bedeutet das:
- neue Zeugen können gehört werden
- Gutachten können überprüft werden
- die Beweiserhebung kann wiederholt werden
- das Gericht kann entlastende Aspekte stärker berücksichtigen
Die Berufung ist also eine echte zweite Chance – aber sie muss gut überlegt sein.
RISIKEN
Wann eine Berufung zum Risiko wird
Viele Mandanten glauben: „In der Berufung kann es nur besser werden.“ Das stimmt leider nicht, wenn auch die Staatsanwaltschaft Berufung zulasten des Angeklagten eingelegt hat. Das Landgericht kann dann:
- die Strafe verschärfen,
- einen Freispruch in eine Verurteilung umwandeln,
- eine Bewährung versagen, die das Amtsgericht noch ausgesprochen hätte.
Deshalb analysiere ich vor jeder Berufung: Wo liegen Fehler im Urteil? Gibt es realistische Angriffspunkte? Welche Beweise lassen sich stärken oder entkräften? Ist eher eine mildere Strafe realistisch oder ein vollständiger Angriff? Manchmal ist es klüger, ein Urteil rechtskräftig werden zu lassen – manchmal lohnt jeder Einsatz.
EINLEGUNG
Wie legt man Berufung ein?
Wer darf Berufung einlegen? Der Angeklagte (selbst oder über mich), die Staatsanwaltschaft, der Verteidiger (wenn bevollmächtigt), gesetzliche Vertreter (z. B. bei Jugendlichen) sowie – eingeschränkt – Neben- und Privatkläger.
Frist & Form: Die Frist beträgt 1 Woche nach Verkündung des Urteils. Die Einlegung erfolgt schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle, und zwar immer beim Gericht, das das Urteil gesprochen hat. Ich übernehme das fristgerechte Einlegen für Sie – mit sofortiger Mandatsübernahme und Vollmacht.
BEGRÜNDUNG
Muss eine Berufung begründet werden?
Eine Berufung muss nicht zwingend begründet werden. Eine sorgfältige Begründung ist aber entscheidend, um dem Landgericht die Fehler der ersten Instanz aufzuzeigen. Sie enthält:
- Angriffspunkte gegen das Urteil
- rechtliche Einwände
- Beweisansätze und Hinweise auf unverwertbare Beweise
- mögliche Verfahrensfehler
- Ansatzpunkte zur Strafmilderung
ANNAHMEBERUFUNG
Wenn das Gericht zuerst die Erfolgsaussicht prüft
Bei Verurteilungen zu einer Geldstrafe von bis zu 15 Tagessätzen muss das Gericht zunächst entscheiden, ob es die Berufung überhaupt annimmt. Ich begründe deshalb besonders deutlich, weshalb die Entscheidung überprüft werden muss – etwa wegen fehlender Beweise, falscher Würdigung, Rechtsfehlern, Verfahrensfehlern oder eines unzutreffenden Strafmaßes.
FRISTEN & OPTIONEN
Wiedereinsetzung, Rücknahme & Beschränkung
Wiedereinsetzung: Wurde eine Berufungsfrist aus Gründen versäumt, die nicht schuldhaft sind (z. B. Krankenhausaufenthalt, Postverlust, falsche Belehrung), kann eine Wiedereinsetzung möglich sein. Ich prüfe diese Option sofort und stelle den Antrag fristgerecht.
Rücknahme, Verzicht, Beschränkung: Eine Berufung kann beschränkt (nur Strafe, nicht Schuldspruch), zurückgenommen oder es kann auf sie verzichtet werden. Diese Schritte besprechen wir vorher genau – sie haben weitreichende Folgen.
ZWISCHEN DEN INSTANZEN
Was nach der Einlegung passiert
Nach Einlegung der Berufung analysiere ich Urteil und Beweislage, die Fehler des Amtsgerichts, die Belastungsindizien, die Verteidigungsstrategie und die Möglichkeit neuer Beweise. Anschließend besprechen wir gemeinsam: Einlassung oder Schweigen, Beweisanträge, neue Zeugen, Möglichkeiten der Einstellung sowie Chancen auf Bewährung oder Strafmilderung.
VERHANDLUNG
Die Berufungshauptverhandlung
Die Verhandlung läuft ähnlich wie vor dem Amtsgericht – aber oft „professioneller“ und intensiver. Für Angeklagte gilt Anwesenheitspflicht: Bei Nichterscheinen drohen Verwerfung der Berufung, Vorführung oder Haftbefehl. Ich bespreche vorher genau, wie Sie auftreten sollen und was Sie erwartet.
Ablauf:
- Personalienfeststellung
- Bericht über den bisherigen Verfahrensgang
- Verlesung des Urteils
- Vernehmung des Angeklagten bzw. Verteidigererklärung
- Beweisaufnahme (Zeugen, Gutachten, Urkunden, Videos)
- Plädoyers und Urteil
Nach meiner Erfahrung ist die Berufungsverhandlung oft die Phase, in der man am meisten erreichen kann – vorausgesetzt, der Fall wurde gut vorbereitet.
CHECKLISTE
Berufung richtig vorbereiten
Diese Punkte helfen Ihnen, jetzt richtig zu handeln:
- Sofort nach dem Urteil: innerlich Ruhe bewahren – das Urteil ist noch nicht das letzte Wort.
- Frist notieren: nur 1 Woche zum Einlegen der Berufung.
- Sofort Verteidiger kontaktieren – ich lege fristgerecht für Sie ein.
- Urteil vollständig an mich senden (fotografieren/scannen).
- Notizen zu Zeugen und zum Ablauf machen, solange die Erinnerung frisch ist.
- Vorhandene Beweise sammeln: Chatverläufe, Fotos, Dokumente sichern.
- Personen benennen, die als Zeugen infrage kommen.
- Nichts ohne Rücksprache mit mir äußern – keine „Erklärungen“ gegenüber Polizei oder Gericht.
- Keine Kontaktaufnahme mit Zeugen oder Geschädigten.
- Pünktlich zu allen Terminen erscheinen (Anwesenheitspflicht).
- Zur Verhandlung: Ladung sorgfältig lesen, Personalausweis mitbringen, rechtzeitig da sein.
- Vorher den Ablauf mit mir besprechen; Kleidung ruhig, seriös, respektvoll.
FAQ
Häufige Fragen zur Berufung
Kann meine Strafe in der Berufung höher werden?
Ja – aber nur, wenn die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung eingelegt hat. Deshalb prüfe ich das Risiko sorgfältig, bevor wir entscheiden.
Kann ich neue Beweise bringen?
Ja. Anders als in der Revision ist das in der Berufung möglich – und häufig sogar entscheidend.
Wie lange dauert ein Berufungsverfahren?
Je nach Auslastung des Landgerichts zwischen etwa 3 Monaten und 1,5 Jahren.
Kann man nur das Strafmaß angreifen?
Ja, das nennt man Berufungsbeschränkung. Sie kann sehr sinnvoll sein – wir besprechen, ob das in Ihrem Fall die richtige Strategie ist.
Was kostet eine Berufung?
Das hängt vom Umfang ab. Ich bespreche Kosten und Optionen zu Beginn transparent mit Ihnen.
Kann man nach der Berufung noch Revision einlegen?
Ja – wenn rechtlich ein Fehler vorliegt oder dem Landgericht Fehler unterlaufen. Mehr dazu auf der Seite zur Revision ›.
KONTAKT
Urteil erhalten? Lassen Sie uns die Berufung prüfen
Unverbindlich und kostenlos. Die Frist beträgt nur eine Woche – je früher Sie sich melden, desto besser kann ich Ihre Berufung vorbereiten.