STRAFRECHT · REVISION
Revision – wenn es auf jeden juristischen Fehler ankommt
Die Revision ist das stärkste Instrument, um ein Strafurteil überprüfen zu lassen. Sie ist kein „zweites Versuchsfeld“, sondern eine juristisch präzise Kontrolle: Wurden Fehler gemacht? Wurde Recht falsch angewendet? Ist das Urteil logisch? Wurden Verfahrensrechte verletzt?
Ich übernehme Revisionsmandate bundesweit und prüfe Urteile auf Rechtsfehler, Verfahrensverstöße, Verstöße gegen Denkgesetze, Lücken, Widersprüche und fehlerhafte Subsumtion.

GRUNDLAGEN
Besonderheiten des Revisionsverfahrens
Anders als die Berufung › ist die Revision keine neue Beweisaufnahme und keine erneute Hauptverhandlung über die Tatsachen. Sie ist streng formalisiert – eine reine Rechtskontrolle.
Das Revisionsgericht prüft ausschließlich:
- Verfahrensfehler
- materiell-rechtliche Fehler
Liegt ein Fehler vor, kann das Urteil aufgehoben werden – sofern es auf dem Fehler beruht.
MANDAT
Analyse, Distanz, Strategie
Unabhängige Überprüfung: Ich prüfe das Urteil neutral und juristisch präzise – unabhängig davon, wer die Instanzverteidigung geführt hat.
Transparente Beratung: Ich erläutere Ihnen offen die Erfolgsaussichten, die möglichen Fehlerpunkte, die richtigen Angriffsmittel und die Risiken.
Koordination: Bei Bedarf stimme ich mich mit dem erstinstanzlichen Verteidiger ab, um die Verfahrensabläufe nachvollziehbar zu machen.
FRISTEN
Einlegung, Verzicht & Rücknahme
Die Revision ist eng an Fristen gebunden – ich übernehme die fristwahrende Einlegung umgehend:
- Einlegungsfrist: 1 Woche nach Verkündung des Urteils
- Form: schriftlich oder zur Niederschrift
- Begründungsfrist: 1 Monat nach Zustellung des schriftlichen Urteils
Verzicht & Rücknahme: Ein Revisionsverzicht ist endgültig und nicht heilbar. Eine Rücknahme ist möglich, solange noch kein Urteil ergangen ist. Ob das sinnvoll ist, bespreche ich immer vorher mit Ihnen.
HERZSTÜCK
Die Revisionsbegründung
Die Revisionsbegründung ist das Herzstück des Verfahrens. Es gibt zwei zentrale Angriffsmittel:
a) Verfahrensrüge – hoch formalisiert, streng, technisch. Sie greift Fehler wie die Ablehnung von Beweisanträgen, fehlerhafte Belehrungen, unzulässige Verwertungen, den Ausschluss des Angeklagten, fehlerhafte Zeugenvernehmungen, Besetzungsfehler, Verstöße gegen § 247 StPO und Verletzungen des fair-trial-Prinzips. Nur eine perfekt formulierte Verfahrensrüge ist zulässig.
b) Sachrüge – die umfassendste Rüge. Sie greift Denkfehler, Widersprüche, Lücken im Urteil, die Verletzung wissenschaftlicher Erkenntnisse, fehlerhafte Subsumtion, die unzutreffende Bewertung der Einlassung und Fehler im Strafausspruch. Sie wird immer erhoben, da sie am wenigsten formal gebunden ist.
ENTSCHEIDUNG
Was das Revisionsgericht entscheiden kann
Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben, die Sache zurückverweisen, die Strafe korrigieren, das Verfahren einstellen oder die Revision verwerfen.
Eine mündliche Revisionshauptverhandlung findet eher selten statt – dort übernehme ich selbstverständlich die Vertretung für Sie.
CHECKLISTE
Revision richtig vorbereiten
Diese Punkte helfen Ihnen, jetzt richtig zu handeln:
- Sofort nach der Verkündung: Datum des Urteils notieren.
- Verteidigung kontaktieren – ich lege fristwahrend ein (1 Woche!).
- Keine eigenen Schreiben ans Gericht.
- Notizen zum Verlauf der Hauptverhandlung machen, solange alles frisch ist.
- Prüfen, ob die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt hat (ich kläre das ab).
- Urteil vollständig bereitstellen.
- Festhalten: Welche Anträge wurden gestellt? Welche abgelehnt?
- Wurden Zeugen überraschend bewertet? Gab es Verstöße gegen Belehrungspflichten?
- Gab es Widersprüche in der Beweisaufnahme?
- Wissen: Die Revision prüft nur Rechtsfehler, keine Tatsachen.
- Während des Verfahrens Geduld – Revisionsgerichte arbeiten schriftlich.
- Alle Unterlagen vollständig bereitstellen, keine eigenen Eingaben an die Gerichte.
FAQ
Häufige Fragen zur Revision
Kann sich mein Urteil in der Revision verschlechtern?
Grundsatz: Nein – wenn nur der Angeklagte Revision einlegt, gilt das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius). Aber: Ja, wenn auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hat. Ich prüfe daher immer, ob die Staatsanwaltschaft ebenfalls Rechtsmittel eingelegt hat oder dies wahrscheinlich ist.
Kann ich in der Revision neue Zeugen benennen?
Nein. Die Revision ist eine reine Rechtskontrolle, keine neue Beweisaufnahme. Neue Beweise sind nur in der Berufung › möglich.
Wie hoch sind die Erfolgschancen?
Viele Urteile enthalten Fehler – in der Beweiswürdigung, in Verfahrensabläufen, bei der Besetzung, der Beweisverwertung, der Subsumtion oder der Strafzumessung. Mit sorgfältiger Analyse bestehen gute Chancen auf einen Teilerfolg oder die Aufhebung.
Wie lange dauert eine Revision?
In der Regel 4 bis 18 Monate, je nach Gericht.
Kann ich nach der Revision noch vor das Bundesverfassungsgericht?
Ja – wenn Grundrechte verletzt wurden.
Was kostet eine Revision?
Ich arbeite hier regelmäßig mit transparenten Pauschalen. Der Umfang des Urteils spielt dabei eine große Rolle – wir besprechen das zu Beginn.
KONTAKT
Urteil prüfen lassen? Sprechen Sie mit mir
Unverbindlich und kostenlos. Die Einlegungsfrist beträgt nur eine Woche – melden Sie sich umgehend, damit ich Ihr Urteil rechtzeitig auf Rechtsfehler prüfen kann.