STRAFRECHT · STRAFBEFEHL
Strafbefehl erhalten? Jetzt zählt schnelles Handeln
Ein Strafbefehl kommt für viele Betroffene überraschend: ein Brief vom Gericht – und plötzlich steht dort eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder sogar eine Bewährungsstrafe. Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes, schnelles Verfahren, das ohne Hauptverhandlung zu einer Verurteilung führt, wenn Sie nicht reagieren.
Genau deshalb ist schnelles, strukturiertes Handeln entscheidend. Als Fachanwältin für Strafrecht prüfe ich Strafbefehle, lege Einspruch ein und verhindere unnötige Vorstrafen, Eintragungen oder Führerscheinmaßnahmen.

GRUNDLAGEN
Was ein Strafbefehl ist
Ein Strafbefehl ist eine schriftliche Verurteilung durch das Amtsgericht, beantragt durch die Staatsanwaltschaft. Er beruht ausschließlich auf der Ermittlungsakte – ohne dass Sie angehört wurden.
Er kann u. a. enthalten:
- Geldstrafe
- Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis
- Bewährungsstrafe (selten, aber möglich)
- Punkte in Flensburg
- Eintrag ins Führungszeugnis
- Vermögensabschöpfung / Kosten
Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl wie ein Urteil rechtskräftig.
WARNUNG
Warum Sie niemals einfach zahlen sollten
Viele Strafbefehle sind rechtlich falsch, zu hoch angesetzt oder schlecht begründet – Beweise werden überbewertet, entlastende Aspekte ignoriert. Ich prüfe daher die Beweisbarkeit, die Plausibilität, die rechtliche Bewertung, die Strafhöhe, Fehler im Ermittlungsverfahren und die Chancen einer Einstellung.
In zahlreichen Fällen lässt sich ein milderes Ergebnis, eine Einstellung oder sogar ein Freispruch erreichen.
FRISTEN
Frist & wichtige Schritte
Die Frist für den Einspruch beträgt zwei Wochen ab Zustellung – und sie ist absolut: Wird sie versäumt, ist der Strafbefehl rechtskräftig.
Ich übernehme auf Wunsch sofort den fristwahrenden Einspruch, die Akteneinsicht, die Prüfung der Erfolgsaussichten und die Entwicklung der Verteidigungsstrategie.
NACH DEM EINSPRUCH
Wie es weitergeht
Nach einem Einspruch gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Einstellung des Verfahrens – z. B. wegen fehlender Beweise, Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen Auflagen (§ 153a StPO).
- Rücknahme oder Änderung des Strafbefehls – Staatsanwaltschaft oder Gericht korrigieren ihn (z. B. geringere Geldstrafe).
- Mündliche Hauptverhandlung – das Gericht setzt einen Termin an; hier vertrete ich Sie, stelle Beweisanträge, weise auf Widersprüche hin und steuere eine möglichst günstige Lösung an (zur Hauptverhandlung ›).
RISIKEN & CHANCEN
Strafbefehl und Einspruch abwägen
Chancen des Strafbefehls als Verfahrensform: schnelle Erledigung ohne Hauptverhandlung, geringere Belastung, Verhandeln „im Hintergrund“, mögliche Einstellung nach Einspruchsankündigung und oft mildere Strafen als im Urteil.
Risiken: Der Strafbefehl wird ohne Einspruch rechtskräftig, kann ins Führungszeugnis eingetragen werden, enthält häufig höhere Tagessätze als nötig und kann Nebenfolgen mit sich bringen (Fahrverbot, Waffenrecht, Ausländerrecht).
Chancen des Einspruchs: eine Verurteilung verhindern, den Vorwurf oder die Strafe reduzieren, die Tatsachen besser aufklären sowie Einträge ins Führungszeugnis und ein Fahrverbot/eine Entziehung vermeiden. Ich bespreche mit Ihnen, welche Vorgehensweise für Ihren Fall am sinnvollsten ist.
CHECKLISTE
Was tun nach Erhalt eines Strafbefehls?
Diese Punkte helfen Ihnen, jetzt richtig zu handeln:
- Sofort nach Erhalt: Datum der Zustellung notieren.
- Strafbefehl vollständig (alle Seiten) fotografieren / digitalisieren.
- Keine Zahlung leisten.
- Keine Kontaktaufnahme zur Polizei.
- Sofort die Verteidigung kontaktieren – die Frist beträgt nur zwei Wochen.
- Schriftverkehr von Polizei/Staatsanwaltschaft bereithalten.
- Ihre eigene Darstellung des Vorfalls und Zeugeninformationen zusammenstellen.
- Arbeitszeiten / berufliche Nachweise bereithalten (falls für die Strafhöhe relevant).
- Führerscheinunterlagen bereithalten, falls ein Fahrverbot im Raum steht.
- Während des Verfahrens Ruhe bewahren – keine eigenen Aussagen gegenüber Behörden.
- Alle Termine zuverlässig wahrnehmen; nichts „mit der Polizei klären“.
- Ziel im Blick: Einstellung, kein öffentlicher Prozess, kein Eintrag, Tagessätze reduzieren.
FAQ
Häufige Fragen zum Strafbefehl
Muss ich persönlich zur Hauptverhandlung erscheinen?
Oft nein – ich kann Sie häufig nach § 411 Abs. 2 StPO vertreten. Bei bestimmten Vorwürfen oder Fragen zur Person kann Ihre Anwesenheit nötig sein.
Kann die Strafe nach Einspruch höher werden?
Grundsatz: Das Gericht darf im Strafbefehlsverfahren nicht verschärfen, wenn nur Sie Einspruch eingelegt haben. Ausnahme: wenn die Staatsanwaltschaft einen höheren Strafantrag stellt oder ihrerseits Rechtsmittel einlegt. Ich prüfe dieses Risiko in jedem Fall genau.
Steht ein Strafbefehl im Führungszeugnis?
Nur, wenn mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe verhängt werden oder ein Fahrverbot bzw. eine Bewährungsstrafe enthalten ist.
Soll ich sofort Einspruch einlegen?
Ja – ein fristwahrender Einspruch ist immer sinnvoll, damit wir Zeit gewinnen und die Akte prüfen können.
Was kostet die Verteidigung im Strafbefehlsverfahren?
Ich arbeite hier in der Regel mit transparenten Pauschalen – je nach Vorwurf und Aufwand. Das besprechen wir zu Beginn.
KONTAKT
Strafbefehl bekommen? Schnell handeln
Unverbindlich und kostenlos. Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen – melden Sie sich sofort, dann lege ich fristwahrend Einspruch ein und prüfe Ihre Akte.