STRAFRECHT · FACHGEBIET
Militär- & Soldatenstrafrecht – Verteidigung für Soldatinnen und Soldaten
Das Wehrstrafrecht ist ein hochspezialisierter Bereich und betrifft Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie Angehörige im besonderen Dienstverhältnis. Vorwürfe reichen von Gehorsamsverweigerung über unerlaubtes Entfernen aus dem Dienst bis zu Dienstvergehen mit strafrechtlichem Gewicht.
Besonders relevant: Soldaten unterliegen zwei Systemen gleichzeitig – dem Wehrstrafgesetz (WStG) und dem Wehrdisziplinargesetz (WDO). Neben dem Strafverfahren drohen Disziplinarmaßnahmen, die oft schwerer wiegen als eine Strafe: Beförderungsstopp, Degradierung, Dienstgradaberkennung, Entfernung aus dem Dienst. Als Fachanwältin für Strafrecht verteidige ich Sie in beiden Verfahren.

VORWÜRFE
Typische Vorwürfe im Wehrstrafrecht
Häufige Vorwürfe:
- Gehorsamsverweigerung (§ 20 WStG): ein Befehl wurde nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ausgeführt. Wichtig: Nur rechtmäßigen Befehlen ist Folge zu leisten – bei erkennbar rechtswidrigen Befehlen besteht sogar die Pflicht zur Verweigerung (Remonstration).
- Unerlaubtes Entfernen / Fahnenflucht (§§ 15, 16 WStG): Nichterscheinen zum Dienst, Fernbleiben von Übungen, Entfernen aus der Kaserne. Schon kurze Abwesenheiten können relevant sein, wenn eine Einsatzlage besteht.
- Dienstvergehen mit strafrechtlichem Bezug: Körperverletzung unter Kameraden, Diebstahl/Betrug in der Truppe, sexuelle Belästigung, unerlaubter Waffen-/Munitionsbesitz, Alkoholdelikte im Dienst, Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften – hier überschneiden sich Straf- und Disziplinarrecht.
BESONDERHEITEN
Zwei Systeme: Straf- und Disziplinarrecht
Das Wehrstrafrecht unterscheidet sich wesentlich vom zivilen Strafrecht:
- Parallelverfahren: Soldaten werden oft zweifach verfolgt – strafrechtlich (Staatsanwaltschaft) und disziplinarisch (Dienstherr). Eine Einstellung im Strafverfahren schützt nicht automatisch vor Disziplinarmaßnahmen.
- Schweigerecht statt Aussagepflicht: Sobald ein Straf- oder Disziplinarverfahren möglich ist, besteht keine Aussagepflicht mehr – Sie haben das Schweigerecht wie jeder Beschuldigte. Viele Soldaten wissen das nicht und äußern sich belastend.
- Ermittlungen durch Feldjäger & MAD: sehr schnell, oft Vernehmungen ohne Anwalt und Drucksituationen („Das ist nur ein Gespräch“) – hier entstehen die häufigsten Fehler.
- Folgen für Karriere & Einsätze: Aussetzung der Sicherheitsüberprüfung (Ü 1–Ü 3), Ausschluss von Auslandseinsätzen, Ende von Beförderungen, Verlust von Dienstposten.
- Militärischer Kontext: Aussage gegen Aussage unter Kameraden, Gruppendynamik, Hierarchieeinfluss – eine Verteidigung muss die Strukturen der Bundeswehr kennen.
VERTEIDIGUNG
Warum Verteidigung hier zwingend ist
Ich schütze Sie vor voreiligen, belastenden Aussagen, prüfe Befehlsrecht und Rechtmäßigkeit, analysiere Dienstvorschriften und ZDv, verhindere dienstrechtliche Nachteile, koordiniere Straf- und Disziplinarverfahren, wehre Suspendierungen ab, begleite Gespräche beim Vorgesetzten und erreiche oft Einstellungen (z. B. § 153a StPO) – mit dem Ziel, Karriere, Dienstgrad und Zukunft zu schützen.
Wehrstrafverfahren sind nie „Formalitäten“ – sie betreffen immer die gesamte berufliche Existenz.
CHECKLISTE
Verhalten bei Vorwürfen im Wehrstrafrecht
Diese Punkte schützen Sie und Ihre Laufbahn von Beginn an:
- Schweigen – keine Aussagen gegenüber Feldjägern, MAD oder Vorgesetzten.
- Keine „Erklärungen“ per WhatsApp oder Social Media – Chats werden regelmäßig ausgewertet.
- Keine dienstlichen Mails löschen (Gefahr einer Verdunkelungsabsicht).
- Keine Kontaktaufnahme zu Kameraden oder Mitbeschuldigten (kann als Kollusion gelten).
- Dienstliche Unterlagen sichern: Befehle, Einsatzpläne, Dienstzeiten, Vorschriften.
- Das Disziplinarrecht im Blick behalten – strafrechtliche Schritte beeinflussen das ganze Dienstverhältnis.
- Auf die Sicherheitsüberprüfung achten und früh gegensteuern.
- Sofort die Strafverteidigerin kontaktieren – frühe Verteidigung verhindert schwere dienstrechtliche Folgen.
FAQ
Häufige Fragen zum Wehrstrafrecht
Muss ich gegenüber Vorgesetzten aussagen?
Nein – sobald strafrechtliche Risiken bestehen, gilt das Schweigerecht.
Kann ich wegen eines kleinen Fehlers degradiert werden?
Ja, im Disziplinarrecht reicht das oft aus – deshalb verteidige ich beide Verfahren zusammen.
Droht bei Fahnenflucht automatisch eine Entlassung?
Nein – aber das Risiko ist hoch und hängt von Dauer und Umständen ab.
Was, wenn Kameraden falsch aussagen?
Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen sind häufig – Schweigen ist dann entscheidend.
Kann der MAD mich vernehmen?
Ja – aber auch dort gilt Ihr Schweigerecht.
Was passiert mit meiner Sicherheitsüberprüfung?
Ein Verfahren führt oft zur Aussetzung – hier muss früh gegengesteuert werden.
Kann mein Handy beschlagnahmt werden?
Ja, besonders bei Verdacht auf unerlaubte Kommunikation, Gewalt oder sexuelle Vorwürfe.
KONTAKT
Vorwurf im Dienst? Sprechen Sie mit mir
Unverbindlich und kostenlos. Im Wehrstrafrecht steht Ihre Laufbahn auf dem Spiel – je früher ich Straf- und Disziplinarverfahren koordiniere, desto mehr lässt sich bewahren.