FACHANWÄLTIN FÜR STRAFRECHT · BUNDESWEIT

Strafverteidigung – wenn es um Ihre Freiheit geht

Wer als Beschuldigter oder Angeklagter mit einem Strafverfahren konfrontiert ist, steht einem professionell arbeitenden System aus Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht gegenüber.

Die Regeln sind komplex, die Situation belastend – und Fehlentscheidungen haben weitreichende Folgen für Freiheit, berufliche Zukunft und persönliche Reputation.

Als Ihre unabhängige Strafverteidigerin sorge ich dafür, dass Sie handlungsfähig bleiben – bundesweit, durch alle Instanzen.

Rechtsanwältin Christina Reinhart, Fachanwältin für Strafrecht – bundesweite Strafverteidigung

GRUNDLAGEN

Was Strafverteidigung bedeutet

Ein Strafverteidiger ist kein neutraler Vermittler und auch kein verlängerter Arm des Staates. Er ist der unabhängige Beistand des Beschuldigten.

Im Strafverfahren stehen sich im Kern drei Akteure gegenüber: die Staatsanwaltschaft, die ermittelt und anklagt, das Gericht, das über Schuld und Strafe entscheidet – und der Beschuldigte, der die schwächste Position innehat, weil er in der Regel weder die Akten noch das Recht genau kennt.

Als Ihre Strafverteidigerin kenne ich das Verfahren, die Taktiken und die Denkweise der Strafverfolgungsbehörden, übersetze die juristische Sprache in verständliche Entscheidungen und sorge dafür, dass die Unschuldsvermutung nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Verfahren gelebt wird.

Ein erheblicher Teil wirksamer Strafverteidigung findet nicht im Gerichtssaal, sondern vor der Hauptverhandlung statt: Akteneinsicht, Analyse der Beweislage, Beratung zum Aussageverhalten, Anträge und die Wahrung Ihrer Verfahrensrechte.

Kurz: Ich gestalte das Verfahren – ich warte nicht ab.

VERFAHREN & ABLAUF

Der Ablauf eines Strafverfahrens

Ermittlungsverfahren

Das Verfahren beginnt mit einer Vorladung, einer Durchsuchung, einer Sicherstellung oder einem Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft. In dieser Phase rate ich dringend von spontanen Aussagen ohne Beratung ab, fordere Akteneinsicht und bespreche mit Ihnen die Beweislage und Risiken – mit dem Ziel einer Einstellung (§ 170 Abs. 2, §§ 153, 153a StPO) oder einer Begrenzung des Tatvorwurfs. Je früher ich eingebunden werde, desto größer der Einfluss.

Zwischenverfahren

Nach der Anklage prüft das Gericht im Zwischenverfahren, ob es zur Hauptverhandlung kommt – hier ist eine Einstellung oft noch möglich.

Hauptverhandlung

Kommt es zur Anklage, entscheidet das Gericht in der Hauptverhandlung über Schuld und Strafe. Ich befrage Zeugen und Sachverständige, stelle Beweisanträge, beanstande Verfahrensfehler und halte ein Plädoyer – mit realistischen Zielen von Freispruch über Einstellung bis zur strafmildernden Gestaltung.

Berufung & Revision

Nach einer Verurteilung ist das Verfahren nicht zu Ende: Die Berufung überprüft Tatsachen und Beweiswürdigung, die Revision die Rechtsfehler im Urteil.

Je nach Fall sind weitere Verfahrensarten relevant:
Strafbefehl · Beschleunigtes Verfahren · Pflichtverteidigung · Jugendstrafverfahren

FACHGEBIETE

Strafrechtliche Fachgebiete

Ich verteidige bundesweit in allen strafrechtlichen Kernbereichen. Klicken Sie auf Ihr Thema:

Allgemeine Strafdelikte

Diebstahl, Betrug, Untreue, Sachbeschädigung, Nötigung, einfache Körperverletzung – die häufigsten Vorwürfe. Frühzeitige Verteidigung verhindert eine vermeidbare Verurteilung.

Körperverletzungsdelikte

Vorwürfe entstehen meist spontan – aus Konflikten, Verkehrsstreit oder unter Alkohol. Die frühe Strategie entscheidet.

Tötungsdelikte

Vom Totschlag über Mord bis zur fahrlässigen Tötung – hochkomplex; schon die ersten Stunden stellen die Weichen.

Internet- & Cybercrime

Computerbetrug, Identitätsdiebstahl, Online-Delikte, Darknet – bis Hausdurchsuchung und beschlagnahmte Geräte folgen.

Staatsschutz- & politische Delikte

Eingriffsintensiv, mit weitreichenden Befugnissen und politischer Erwartungshaltung.

Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)

Cannabis, Kokain, Amphetamine – Handeltreiben, Einfuhr, nicht geringe Menge wiegen schwer.

Verkehrs- & Fahrerlaubnisstrafrecht

Beginnt mit Kontrolle oder Unfall – endet oft mit Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis.

Jugendstrafrecht

Nicht primär Strafe, sondern Erziehung – rechtlich und pädagogisch begleitet.

Waffen- & Sprengstoffdelikte

Auch Sportschützen, Jäger und Sammler betroffen. Kleine Fehler – große Folgen.

Umweltstrafrecht

Gewässer, Boden, Luft und Tierwelt – betroffen sind Privatpersonen, Unternehmen und Landwirte.

Arzt- & Medizinstrafrecht

Behandlungsfehler, fahrlässige KV, Abrechnungsbetrug – hochkomplex, auf Basis von Gutachten.

Amts- & Korruptionsdelikte

Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Geheimnisverrat – sensibel für Amtsträger und Unternehmer.

Militär- & Soldatenstrafrecht

Wehrstrafrecht – Gehorsamsverweigerung, Dienstvergehen. Soldaten unterliegen zwei Systemen.

Presse-, Äußerungs- & Ehrschutzstrafrecht

Beleidigung, üble Nachrede, Bildaufnahmen – in Zeiten von Social Media stark zunehmend.

Internationales Strafrecht & Auslieferungsrecht

Europäischer Haftbefehl, Auslieferung, internationale Ermittlungen – staatliche Übermacht aus mehreren Ländern.

Vermögens- & Wirtschaftsstrafrecht

Von klassischen Vermögensdelikten bis zu komplexen Unternehmens- und Steuerverfahren.

MEINE HALTUNG

Verteidigung mit Haltung

Darf ein Strafverteidiger lügen? Nein. Sie als Beschuldigter dürfen schweigen und sich auch falsch einlassen, ohne sich strafbar zu machen. Ich bin daran gebunden, nichts bewusst Unwahres vorzutragen: Der Verteidiger muss nicht alles sagen – aber alles, was er sagt, muss wahr sein. Gute Strafverteidigung besteht nicht in Unwahrheiten, sondern in der geschickten Nutzung der Verfahrensregeln.

Worauf Sie sich in der Zusammenarbeit verlassen können:

Realistische Einschätzung

Ich verspreche nichts, was nicht erreichbar ist.

Transparente Kommunikation

Sie wissen jederzeit, wo wir stehen und was als Nächstes folgt.

Einbindung in Entscheidungen

Sie entscheiden – ich liefere die fundierte Grundlage.

Loyalität

Ich stehe auf Ihrer Seite, auch wenn es unbequem wird.

FAQ

Häufige Fragen zur Strafverteidigung

Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?

Idealerweise so früh wie möglich – sobald Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten, von einem Ermittlungsverfahren erfahren oder es zu einer Durchsuchung kommt. Spätestens bei Anklage oder Strafbefehl sollten Sie nicht mehr ohne Verteidigung handeln.

Muss ich zur polizeilichen Vernehmung erscheinen und aussagen?

Zu einer Vorladung als Beschuldigter müssen Sie grundsätzlich nicht erscheinen und nicht aussagen. Oft ist es sinnvoll, zunächst zu schweigen, über mich Akteneinsicht zu nehmen und erst danach über eine Einlassung zu entscheiden.

Was macht die Strafverteidigerin konkret für mich?

Ich fordere Akteneinsicht an und analysiere die Beweislage, berate zum Aussageverhalten, prüfe Verfahrensfehler, stelle Anträge, verteidige Sie in der Hauptverhandlung und lege bei Bedarf Berufung oder Revision ein.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten hängen von Umfang und Schwierigkeit ab. In vielen Fällen arbeite ich mit transparenten Pauschalhonoraren, damit Sie vorab wissen, womit Sie rechnen. Im ersten Gespräch kläre ich Kosten und Optionen.

Was ist der Unterschied zwischen Wahl- und Pflichtverteidigerin?

Eine Pflichtverteidigerin wird beigeordnet, wenn das Gesetz eine notwendige Verteidigung vorsieht; die Vergütung läuft zunächst über die Staatskasse. Sie haben in vielen Fällen ein Wahlrecht – Sie können wünschen, dass ich beigeordnet werde.

Was soll ich bei einer Durchsuchung oder Festnahme tun?

Ruhe bewahren, keine spontanen Erklärungen, nichts ohne Rücksprache unterschreiben und sich nicht zur Sache äußern, bevor ich die Akte kenne. Rufen Sie mich umgehend an oder schreiben Sie per WhatsApp.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Strafverteidigung?

Viele Privat-Rechtsschutzversicherungen schließen vorsätzliche Straftaten aus, übernehmen aber teils bei Fahrlässigkeit oder im Verkehrsrecht. Ich prüfe auf Wunsch, ob eine Deckungsanfrage sinnvoll ist.

KONTAKT

Schildern Sie mir Ihren Fall

Unverbindlich und kostenlos. Je früher ich Ihre Akte kenne, desto besser kann ich Ihre Rechte schützen, Fehler vermeiden und Chancen nutzen.



    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere diese. (* = Pflichtfeld)











    Nach oben scrollen