STRAFRECHT · FACHGEBIET

Presse-, Äußerungs- & Ehrschutzstrafrecht – Verteidigung bei Beleidigung & Rufschädigung

Das Presse- und Äußerungsstrafrecht betrifft alle Fälle, in denen das Persönlichkeitsrecht eines anderen verletzt worden sein soll – durch Worte, Texte, soziale Medien oder Bildaufnahmen. In Zeiten von WhatsApp, Instagram, TikTok und Messengergruppen nimmt die Zahl solcher Verfahren stark zu.

Betroffen sind Privatpersonen ebenso wie Politiker, Influencer, Arbeitnehmer, Unternehmer und Medienschaffende. Viele Verfahren beruhen auf Momentaufnahmen, Screenshots, verzerrten Kontexten oder fehlerhaften Interpretationen. Genau deshalb ist eine frühe anwaltliche Verteidigung entscheidend – als Fachanwältin für Strafrecht ordne ich Ihre Äußerung in den richtigen Kontext ein.

Rechtsanwältin Christina Reinhart – Verteidigung im Äußerungs- und Ehrschutzstrafrecht

TATBESTÄNDE

Typische Vorwürfe im Ehrschutzstrafrecht

Die wichtigsten Tatbestände:

  • Beleidigung (§ 185 StGB): schon eine verbale Äußerung kann strafbar sein, wenn sie ehrverletzend, herabwürdigend oder entwürdigend ist – etwa im WhatsApp-Streit, im Straßenverkehr oder in Posts und Kommentaren.
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB): Behauptung einer nicht erweislich wahren Tatsache gegenüber Dritten. Entscheidend ist nicht, ob die Aussage wahr ist, sondern ob Sie ihre Wahrheit beweisen können – sonst gilt sie als „nicht erweislich wahr“.
  • Verleumdung (§ 187 StGB): die schwerere Form – Behauptung einer objektiv falschen Tatsache wider besseres Wissen, geeignet, den Betroffenen verächtlich zu machen. Hier geht es um bewusst falsche Tatsachen, nicht um Meinungen.
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB): heimliche oder intime Fotos, unerlaubtes Weiterleiten (z. B. Nacktbilder), Aufnahmen Minderjähriger – typisch beim Teilen in WhatsApp-Gruppen.

KONTEXT

Warum der Kontext über alles entscheidet

Diese Verfahren leben vom Kontext: Ein Satz kann harmlos oder strafbar sein – je nach Situation, Beziehung, Ton, Vorgeschichte und Chatverlauf. Daraus ergeben sich zahlreiche Verteidigungsansätze:

  • Abgrenzung Meinung vs. Tatsache: Meinungsäußerungen sind geschützt; viele Anzeigen scheitern daran, dass die Äußerung eine Meinung war.
  • Wahrheit als Rechtfertigung: ist eine Tatsachenbehauptung wahr, ist sie nicht strafbar.
  • Sozialadäquanz, Satire, Kunstfreiheit: wichtig in politischen, medialen und künstlerischen Zusammenhängen.
  • Zivilrechtliche Parallelverfahren: fast immer kommen Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf, Schmerzensgeld oder Löschung hinzu – das Strafverfahren darf nie isoliert betrachtet werden.
  • Manipulierte Screenshots: oft aus dem Zusammenhang gerissen, verändert oder unvollständig – ich prüfe Authentizität und Kontext.

Gefährlich sind spontane Rechtfertigungen wie „Ich war wütend, aber so meinte ich das nicht“ – sie wirken geständnisartig.

VERTEIDIGUNG

Warum anwaltliche Verteidigung unverzichtbar ist

Ich ordne die Äußerung in den richtigen Kontext ein, prüfe Rechtfertigungs- und Privilegierungstatbestände, schütze Sie vor Selbstbelastung, analysiere Screenshots und Chatverläufe, wehre zivilrechtliche Ansprüche ab und strebe frühe Einstellungen an. Bei Äußerungsdelikten entscheidet die Verteidigung maßgeblich über die Darstellung – und damit über das gesamte Verfahren. Mehr zum Ablauf: Ermittlungsverfahren ›

CHECKLISTE

Verhalten bei Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung

Diese Punkte schützen Sie von der ersten Minute an:

  • Schweigen – keine Erklärungen gegenüber Polizei oder Beteiligten.
  • Keine Screenshots löschen – das wirkt wie Verdunkelungsabsicht.
  • Keine Rechtfertigungen per WhatsApp oder Social Media – alles kann gerichtsfest gespeichert werden.
  • Keine Kontaktaufnahme zum vermeintlichen Opfer (Eskalationsrisiko).
  • Eigene Beweise sichern: vollständige Chatverläufe, Nachrichten davor und danach, Zeitverlauf.
  • Keine voreilige Entschuldigung – sie wird oft als Einräumung gewertet.
  • Zivilrechtliche Schritte im Blick behalten: Unterlassung, Gegendarstellung, Abmahnung.
  • Sofort die Strafverteidigerin kontaktieren – der Kontext muss strategisch erläutert werden.

FAQ

Häufige Fragen zu Ehrschutz- & Äußerungsdelikten

Sind Screenshots als Beweis verwertbar?

Ja – aber nur dann von echtem Beweiswert, wenn sie vollständig und unverändert sind.

Was ist der Unterschied zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung?

Eine Meinung ist subjektiv und geschützt, eine Tatsache überprüfbar – strafrechtlich enorm wichtig.

Kann ich bestraft werden, wenn ich eine Nachricht nur weitergeleitet habe?

Ja – das Weiterleiten kann selbst eine strafbare Verbreitung sein.

Ist etwas strafbar, auch wenn ich es nicht öffentlich gesagt habe?

Ja – bei übler Nachrede oder Verleumdung genügt die Mitteilung an eine einzelne Person.

Ist eine Beleidigung in einer privaten WhatsApp-Gruppe strafbar?

Ja, denn die Gruppenmitglieder sind „Dritte“.

Kann ich mich entschuldigen, ohne mich strafbar zu machen?

Das ist riskant – Entschuldigungen werden oft als Einräumung gewertet. Vorher mit mir besprechen.

Kann die Polizei meine Chats lesen?

Ja – Handyauswertungen sind Standard.

KONTAKT

Anzeige wegen einer Äußerung? Sprechen Sie mit mir

Unverbindlich und kostenlos. Bei Äußerungsdelikten entscheidet die richtige Einordnung des Kontexts – je früher ich übernehme, desto besser lässt sich der Vorwurf entkräften.



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