VERWALTUNGSRECHT · FACHGEBIET

Kommunalrecht – Rechtsschutz gegen Entscheidungen von Gemeinden & Landkreisen

Das Kommunalrecht betrifft die Entscheidungen von Gemeinden und Landkreisen – der Verwaltungsebene, die dem Bürger am nächsten steht. Hier werden Satzungen erlassen, Abgaben festgesetzt, Gebühren erhoben und Maßnahmen angeordnet, die direkt in Alltag, Eigentum und Planung eingreifen.

Fehler passieren hier häufiger als anderswo: überlastete Gremien, übersehene Fristen, fehlerhafte Satzungen, unvollständig begründete Abgabenbescheide. Ich prüfe diese Entscheidungen systematisch und setze Ihre Rechte notfalls vor dem Verwaltungsgericht durch.

Christina Reinhart, Fachanwältin für Verwaltungsrecht – Kommunalrecht

TYPISCHE PROBLEME

Wo das Kommunalrecht angreifbar ist

  • Fehlerhafte Satzungen – fehlende Rechtsgrundlage, Fehler bei Beschluss oder Veröffentlichung. Ist die Satzung rechtswidrig, sind alle darauf beruhenden Bescheide angreifbar.
  • Kommunale Abgaben – Straßenausbau-, Erschließungsbeiträge, Wasser-/Abwassergebühren: unzulässige Sätze, falsche Vorteilslast, fehlerhafte Kostenermittlung. Viele Abgabenbescheide werden aufgehoben.
  • Erschließungsbeiträge (§§ 127 ff. BauGB) – komplex und fehleranfällig bei Abrechnungseinheit, Kostenverteilung und Endabrechnung.
  • Entscheidungen der Gremien – unzureichende Sachverhaltsaufklärung, fehlende Ermessensausübung, politische Entscheidungen ohne rechtliche Basis, Befangenheit.

MEINE LEISTUNGEN

Was ich für Sie tue

  • Prüfung kommunaler Bescheide und Satzungen – Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Satzungsrecht, Ermessensfehler, korrekte Kostenberechnung.
  • Widerspruch & Klage – inkl. Eilrechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO.
  • Schutz vor Vollstreckung – Stoppen von Vollstreckungsmaßnahmen, Säumniszuschlägen und Forderungsdurchsetzungen.
  • Kommunalaufsicht & politische Konflikte – Prüfung von Ratsbeschlüssen, Verfahren, Beteiligungsrechten und Befangenheit.

TYPISCHE FÄLLE

Womit Mandanten zu mir kommen

  • Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge
  • Abwasser-, Wasser- und Kanalgebühren
  • fehlerhafte Satzungen (Abgaben, Hundesteuer, Sondernutzung)
  • Entscheidungen von Gemeinde- oder Kreistag, Kosten- und Gebührenbescheide
  • rechtswidrige Vollstreckung und unzulässige Auflagen

CHECKLISTE

Was Sie im Kommunalrecht sofort tun sollten

Bei kommunalen Bescheiden zählt die Frist:

  • Bei Abgaben-/Gebührenbescheid: Bescheid übermitteln, Frist (1 Monat) prüfen, nichts zahlen vor der Prüfung.
  • Akteneinsicht und die zugrunde liegende Satzung anfordern.
  • Bei Straßenausbau-/Erschließungsbeiträgen: Bescheid und Berechnungsunterlagen sichern, Lageplan bereithalten.
  • Bei Gremien-Entscheidungen: Beschluss/Bescheid vollständig senden, keine eigenständige Korrespondenz.
  • Bei Sofortvollzug/Vollstreckung: sofort melden, keine Zahlungen ohne Prüfung, Eilverfahren einleiten.
  • In allen Fällen: nichts unterschreiben, keine Aussagen ohne Beratung, Unterlagen sammeln.

FAZIT

Mein Fazit

Kommunalrecht ist komplex, und fehlerhafte Satzungen oder Abrechnungen sind häufig. Da rechtswidrige Satzungen sämtliche Folgebescheide zu Fall bringen, lohnt sich fast immer eine Prüfung – gerade bei Beiträgen und Gebühren.

FAQ

Häufige Fragen zum Kommunalrecht

Kann ich gegen Abgaben- oder Gebührenbescheide vorgehen?

Ja. Viele Bescheide sind fehlerhaft – besonders bei Straßenausbau, Erschließung, Abwasser, Wasser, Müll und Sondernutzung.

Sind fehlerhafte Satzungen trotzdem verbindlich?

Nein. Ist eine Satzung rechtswidrig, sind alle darauf beruhenden Bescheide angreifbar.

Wie lange habe ich Zeit für den Widerspruch?

Grundsätzlich 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.

Wann ist Eilrechtsschutz sinnvoll?

Immer dann, wenn Sofortvollzug angeordnet wurde oder die Vollstreckung droht.

Machen Kommunen oft Fehler?

Ja – das Kommunalrecht ist komplex, fehlerhafte Satzungen und Abrechnungen sind sehr häufig.

Was kostet die Vertretung?

Die Kosten hängen vom Streitwert ab. Ich erläutere sie im Erstkontakt transparent.

KONTAKT

Beitrags- oder Gebührenbescheid? Wir prüfen ihn

Unverbindlich und kostenlos. Senden Sie mir Bescheid und Satzung – ich prüfe Berechnung und Rechtsgrundlage und wahre die Frist.



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