STRAFRECHT · FACHGEBIET
Internet- & Cybercrime – Strafverteidigung im digitalen Raum
Verfahren im Bereich Internet- und Cyberkriminalität nehmen seit Jahren deutlich zu. Die Vorwürfe reichen von Computerbetrug über Datenveränderung und Identitätsdiebstahl bis zu Online-Beleidigungen, Fake-Profilen, Darknet-Delikten und Urheberrechtsverstößen.
Besonders tückisch: Digitale Tatvorwürfe wirken oft harmlos – bis plötzlich Hausdurchsuchungen, beschlagnahmte Geräte, gesperrte Accounts oder hohe Schadenssummen im Raum stehen. Diese Verfahren sind technisch komplex und stark durch Spuren geprägt, die kaum jemand bewusst wahrnimmt: IP-Adressen, Log-in-Daten, Gerätekennungen, Metadaten, Chat-Verläufe. Als Fachanwältin für Strafrecht verteidige ich Sie im digitalen Raum bundesweit.

VORWÜRFE
Typische Vorwürfe im digitalen Raum
Häufige Konstellationen:
- Computerbetrug (§ 263a StGB): Missbrauch von Online-Bezahlmethoden, Manipulation von Zahlungsvorgängen, „Account Takeover“, Phishing/Smishing. Schon geringe Schadenssummen lösen umfangreiche Ermittlungen aus.
- Ausspähen von Daten (§ 202a StGB): Hacking, Zugriff auf geschützte Accounts, Auslesen fremder E-Mails, Passwortangriffe – hier drohen Durchsuchungen und Gerätebeschlagnahmen.
- Datenveränderung & Computersabotage (§§ 303a, 303b StGB): Löschen/Verändern fremder Dateien, Manipulation von Software, Eingriffe in IT-Systeme – oft mit hohen Schadensforderungen.
- Identitätsdiebstahl: fremde Daten für Online-Käufe, Fake-Profile mit echten Fotos, Konten unter fremdem Namen – auch ein „Spaßkonto“ kann strafbar sein.
- Online-Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185–187 StGB): Social Media, WhatsApp-Gruppen, Bewertungen, Chats – Ermittlungen über Plattform-Abfragen und IP-Daten.
- Fake-Profile & Cyberstalking, Darknet-Delikte und Urheberrechtsverstöße (Filesharing, Streaming, Uploads) runden das Feld ab.
BESONDERHEITEN
Wie digitale Ermittlungen funktionieren
Digitale Ermittlungen unterscheiden sich deutlich von klassischen Vorwürfen:
- Digitale Spuren sind umfangreich – IP- und MAC-Adressen, Provider-Logs, Chatverläufe, Foto-Metadaten, Browserhistorien – und Betroffene kennen sie nicht.
- Spezialisierte Cybercrime-Einheiten mit IT-Forensik, Software- und Wallet-Analysen, Server- und Cloud-Abfragen.
- Provider geben Daten heraus: Telekom-Anbieter, Google, Meta, TikTok, PayPal, Amazon erfüllen regelmäßig Auskunftsersuchen.
- Geräte werden beschlagnahmt und wochenlang ausgewertet (Smartphones, Laptops, Festplatten, Router).
- „Anonyme Nutzung“ schützt selten: TOR, VPNs und Proxies sind angreifbar.
- Online-Aussagen sind nie unverbindlich – Chats, Screenshots, Voicemails werden zu Beweismitteln.
DYNAMIK
Warum Sie sofort einen Anwalt brauchen
Digitale Verfahren entwickeln eine enorme Dynamik: Geräte werden beschlagnahmt, Konten gesperrt, Datenträger forensisch gespiegelt, Informationen aus Clouds und Backups gezogen, Plattformen liefern Identifikationsdaten. Eine falsche Erklärung – besonders zu technischen Abläufen – wird später kaum korrigiert.
Über die Akteneinsicht lässt sich klären, welche Daten gesichert wurden, ob die IP eindeutig zugeordnet ist, ob ein Gerät korrekt ausgewertet wurde, ob Alternativtäter in Betracht kommen und ob die Beweise Lücken haben. Mehr zum Verfahren: Ermittlungsverfahren ›
VERTEIDIGUNG
Wie ich Sie schütze
Ich schütze Sie vor voreiligen Einlassungen, vor der Herausgabe sensibler Geräte oder Passwörter, vor Interpretationsfehlern der Ermittlungsbehörden und vor unnötig hohen Schadenssummen – und ich prüfe konsequent mögliche Beweisverwertungsverbote. Gerade bei technischen Vorwürfen entscheidet jede Formulierung; deshalb übernehme ich die gesamte Kommunikation mit den Behörden.
CHECKLISTE
Verhalten bei Cybercrime-Vorwürfen
Diese Punkte schützen Sie von der ersten Minute an:
- Schweigen – keine technischen Erklärungen zu Passwörtern, Geräten, Accounts, IP-Adressen oder Abläufen.
- Keine freiwillige Herausgabe von Geräten oder Passwörtern – nur über formelle Beschlagnahme.
- Nichts löschen – das gilt als Verdunkelungsgefahr.
- Keine Kontaktaufnahme zu mutmaßlichen Geschädigten (wirkt wie Einflussnahme).
- Keine Erklärungen per E-Mail, Chat oder Telefon – alles landet in der Akte.
- Nicht spekulieren – Sätze wie „vielleicht aus Versehen“ oder „mein Account wurde gehackt“ zerstören oft die Verteidigung.
- Vorhandene entlastende Spuren sichern (z. B. wer das Gerät noch nutzte) – aber nur dokumentieren, nicht löschen.
- Sofort die Anwältin kontaktieren – Cybercrime-Verfahren sind technisch und schnelllebig.
FAQ
Häufige Fragen zu Internet- & Cybercrime
Kann die Polizei meine Daten bei Google, WhatsApp oder Instagram abfragen?
Ja. Die meisten Plattformen kooperieren bei richterlichen Anordnungen.
Gilt ein VPN als Schutz?
Nein. VPNs verschleiern – sie schützen nicht. Ermittlungsbehörden umgehen sie regelmäßig.
Kann ich selbst mit der Polizei sprechen, um die Sache aufzuklären?
Nein. Untechnische Erklärungen sind oft gefährlicher als Schweigen.
Wann droht eine Hausdurchsuchung?
Schon bei IP-Treffern oder Verdacht auf Computerbetrug, Darknet-Käufe oder Datenvergehen.
Kann ein Fake-Profil strafbar sein?
Ja – Identitätsdiebstahl, Beleidigung, Nachstellung und Urheberrechtsverstöße sind möglich.
Was passiert mit meinen Geräten?
Sie können forensisch kopiert, blockiert oder monatelang einbehalten werden.
Entlastet es, wenn ich den Account nicht selbst genutzt habe?
Das kann entlasten – aber nur, wenn es sauber begründet und technisch nachvollziehbar ist.
KONTAKT
Digitaler Tatvorwurf? Reden Sie zuerst mit mir
Unverbindlich und kostenlos. Bei Cybercrime entscheidet jede Formulierung – je früher ich übernehme, desto besser lassen sich Geräte, Daten und Verwertbarkeit verteidigen.