STRAFRECHT · ZWISCHENVERFAHREN
Zwischenverfahren – Ihre Chance, eine Hauptverhandlung zu verhindern
Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, prüft das Gericht im Zwischenverfahren, ob es überhaupt zur Hauptverhandlung kommt. Für viele Beschuldigte wirkt diese Phase wie eine Formalie – tatsächlich ist sie eine der wichtigsten Phasen des gesamten Strafprozesses.
Hier entscheidet sich, ob das Verfahren eingestellt, der Vorwurf reduziert oder die Hauptverhandlung eröffnet wird. Ich nutze diese Phase strategisch, um ein Verfahren zu entschärfen, Fehler aufzudecken und – wenn möglich – eine Hauptverhandlung zu vermeiden.

GRUNDLAGEN
Was das Zwischenverfahren bedeutet
Nach der Anklageerhebung prüft das Gericht zunächst, ob es die Hauptverhandlung eröffnet – es ist also noch nicht entschieden, ob es überhaupt zu einem Prozess kommt.
Das Zwischenverfahren wirkt als Filter gegen unzureichende oder fehlerhafte Anklagen, als Kontrolle, ob wirklich ein hinreichender Tatverdacht besteht, und als Schutzmechanismus für Beschuldigte.
In der Praxis ist es oft die beste Gelegenheit, Einfluss zu nehmen: unklare Sachverhalte klären, Anklagen entschärfen, rechtliche Fehler offenlegen, Beweise angreifen und Einstellungen erreichen. Nicht selten enden Verfahren bereits hier, weil der Tatverdacht nicht ausreicht oder die Anklage Fehler aufweist.
ABLAUF
Ablauf & Stellungnahme (§ 201 StPO)
Mit Zustellung der Anklageschrift beginnt das Zwischenverfahren offiziell – verbunden mit einer Frist zur Stellungnahme nach § 201 StPO. Ab diesem Zeitpunkt erhebe ich für Sie Einwendungen, stelle Anträge und bringe Gegenargumente vor.
Mein erster Schritt ist die vollständige Akteneinsicht; ohne sie nehme ich keine Stellung – das wäre taktisch falsch (die Frist lässt sich dafür verlängern). Anschließend besprechen wir das Verteidigungsziel: Einstellung, Abgrenzung des Tatvorwurfs oder gezielte Prozessvorbereitung.
Gegenüber dem Gericht lege ich – wo sinnvoll – schriftlich dar, warum der Tatverdacht nicht ausreicht, warum die Anklage formell oder inhaltlich fehlerhaft ist und welche Beweisprobleme bestehen.
ANGRIFFSPUNKTE
Einwendungen & Mängel der Anklage
Schon hier können Verfahren scheitern. Ich prüfe insbesondere:
- Formfehler in der Anklage & Zuständigkeitsfehler
- Verjährung, fehlender Strafantrag, Strafklageverbrauch (Doppelverfolgung)
- Verhandlungsunfähigkeit und sonstige Verfahrenshindernisse
Außerdem muss die Anklageschrift klar umgrenzen, was konkret vorgeworfen wird, und verständlich darlegen, worauf sich der Vorwurf stützt (Informationsfunktion). Fehlt es daran, greife ich die Anklage gezielt an.
KERNFRAGE
Hinreichender Tatverdacht & Entschärfung
Der wichtigste Angriffspunkt ist der hinreichende Tatverdacht. Ich prüfe die rechtliche Tragfähigkeit (ist die Anklage schlüssig?) und die Beweisbarkeit: Gibt es belastbare Beweise? Sind Zeugen glaubwürdig? Bestehen Widersprüche oder Ermittlungslücken?
Häufig ist es zudem sinnvoll, den Vorwurf bereits jetzt zu entschärfen – etwa vom Verbrechen zum Vergehen, vom Vorsatz zur Fahrlässigkeit oder von mehreren Taten zu einer. Das beeinflusst Strafmaß und Verfahrenstaktik erheblich.
WERKZEUGE
Beweisanträge & weitere Optionen
Im Zwischenverfahren kann ich Zeugen (erneut) befragen lassen, Gutachten überprüfen oder neu erstellen lassen, rechtswidrige Beweise ausschließen und entlastende Beweise beiziehen. Erhebt das Gericht ohne Not eigene Beweise, rüge ich dies.
Hinzu kommen Anträge zur Haft oder Fahrerlaubnis, die Beobachtung des Verfahrensgangs, eigene Ermittlungen und – wo sinnvoll – Absprachen/Verständigungen. Viele dieser Möglichkeiten werden in der Praxis selten genutzt, können aber entscheidend sein.
ERGEBNIS
Nichteröffnung oder Eröffnung
Lehnt das Gericht die Eröffnung ab, ist das ein Erfolg – ich prüfe dann die Begründung, mögliche Neben- oder Parallelverfahren und weitere Optionen.
Eröffnet das Gericht die Hauptverhandlung, sieht es einen hinreichenden Tatverdacht. Ich prüfe den Eröffnungsbeschluss auf formelle Richtigkeit, Gerichtsbesetzung und Rechtsfehler – und bereite Sie umfassend auf die Hauptverhandlung › vor.
CHECKLISTE
Nach der Anklage: das Wichtigste
Diese Punkte helfen Ihnen, jetzt richtig zu handeln:
- Ruhe bewahren – eine Anklage bedeutet keine Verurteilung; jetzt beginnt die Prüfungsphase.
- Sofort Kontakt zu mir aufnehmen – die Fristen sind oft kurz.
- Anklageschrift vollständig an mich weiterleiten (fotografieren/scannen).
- Keine Stellungnahme gegenüber dem Gericht abgeben.
- Nicht mit Zeugen oder Geschädigten sprechen.
- Keine Unterlagen wegwerfen oder verändern.
- Keine eigenen Ermittlungen durchführen.
- Erreichbarkeit sicherstellen – Fristen im Zwischenverfahren sind kurz.
- Offene Fragen und mögliche Zeugen notieren.
- Akteneinsicht abwarten, bevor wir die Strategie festlegen.
- Verteidigungsziel festlegen (Einstellung, Abmilderung, Prozessvorbereitung).
- Kommunikation ausschließlich über mich.
FAZIT
Das Zwischenverfahren ist Ihre Chance
Viele Beschuldigte unterschätzen diese Phase. Tatsächlich ist das Zwischenverfahren oft der entscheidende Moment, um ein Verfahren zu stoppen, den Vorwurf zu reduzieren oder die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen. Mit klarer Strategie und juristischer Präzision hole ich für Sie das bestmögliche Ergebnis heraus.
FAQ
Häufige Fragen zum Zwischenverfahren
Was ist das Zwischenverfahren überhaupt?
Die Phase zwischen Anklageerhebung und der Entscheidung des Gerichts, ob es zur Hauptverhandlung kommt. Das Gericht prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht – oder ob das Verfahren eingestellt werden muss.
Kann mein Verfahren im Zwischenverfahren noch eingestellt werden?
Ja, sehr oft. Es ist eine der besten Gelegenheiten, Fehler der Staatsanwaltschaft aufzuzeigen, Beweise anzugreifen, den Tatvorwurf zu entkräften, Verfahrenshindernisse geltend zu machen oder eine Einstellung (§ 170 Abs. 2 bzw. §§ 153 ff. StPO) zu erreichen.
Soll ich mich jetzt zur Sache äußern?
Nein – jedenfalls nicht ohne Akteneinsicht und anwaltliche Beratung. Eine unüberlegte Einlassung ist der häufigste Fehler von Beschuldigten.
Bekomme ich als Beschuldigter automatisch Akteneinsicht?
Nein. Nur ein Strafverteidiger erhält vollständige Akteneinsicht. Ohne sie lässt sich keine sinnvolle Entscheidung treffen.
Muss ich dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft etwas schicken?
Nein. Sie dürfen zunächst schweigen – Ihre Verteidigerin übernimmt sämtliche Erklärungen gegenüber dem Gericht.
Wie lange dauert das Zwischenverfahren?
Unterschiedlich – in einfachen Fällen wenige Wochen, in umfangreichen Verfahren mehrere Monate. Es hängt u. a. von Aktenumfang, beantragten Ermittlungen und Gutachten ab.
Kann ich etwas tun, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden?
Ja – aber nicht durch eigene Schreiben. Sinnvoll sind frühzeitige Mandatierung, kein Kontakt zu Zeugen/Geschädigten, keine eigenen Stellungnahmen und sofortige Weitergabe staatlicher Post an mich.
Was passiert, wenn das Gericht die Hauptverhandlung eröffnet?
Dann geht das Verfahren in die Hauptverhandlung über. Eine Einstellung wurde dann nicht erreicht – die Verteidigung wird nun im Gerichtssaal geführt.
Kann der Eröffnungsbeschluss angefochten werden?
Nur sehr eingeschränkt. Deshalb ist es wichtig, vorher alle Einwendungen sauber und strukturiert zu erheben.
Ich bin bereits angeklagt – ist es zu spät?
Nein. Das Zwischenverfahren ist gerade dafür da, eine Hauptverhandlung zu verhindern oder den Vorwurf abzumildern. Je früher Sie anwaltliche Unterstützung haben, desto größer die Chancen.
KONTAKT
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Unverbindlich und kostenlos. Im Zwischenverfahren entscheidet sich viel – je früher ich Ihre Akte kenne, desto mehr lässt sich erreichen.