STRAFRECHT · FACHGEBIET

Verkehrsstrafrecht & Ordnungswidrigkeiten – vom Bußgeld bis zum Führerscheinentzug

Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Punkte in Flensburg oder ein Strafverfahren mit drohendem Führerscheinentzug – im Verkehrsrecht reicht das Spektrum von der Ordnungswidrigkeit bis zur Straftat. Beides kann beruflich wie privat erhebliche Folgen haben.

In kaum einem Bereich reagieren Behörden so schnell und konsequent. Gleichzeitig sind viele Bescheide und Messungen angreifbar. Als Fachanwältin für Strafrecht verteidige ich Sie in beiden Bereichen – und schütze vor allem Ihre Fahrerlaubnis.

Rechtsanwältin Christina Reinhart – Verteidigung im Verkehrsstrafrecht und bei Ordnungswidrigkeiten

ÜBERBLICK

Ordnungswidrigkeit oder Straftat – wo verläuft die Grenze?

Nicht jeder Verstoß im Straßenverkehr ist eine Straftat. Wo die Grenze verläuft, entscheidet über alles Weitere:

  • Ordnungswidrigkeit – z. B. zu schnell, zu dicht aufgefahren, über Rot, Handy am Steuer. Folge: Bußgeld, Punkte und gegebenenfalls ein Fahrverbot von 1–3 Monaten; geregelt im Bußgeldverfahren (OWiG).
  • Verkehrsstraftat – z. B. Trunkenheit ab 1,1 ‰, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Folge: Strafverfahren, Geld- oder Freiheitsstrafe, Eintrag und in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Oft liegen beide nah beieinander – etwa bei Alkohol- und Drogenfahrten, wo wenige Zehntelpromille über Bußgeld oder Strafverfahren entscheiden. Deshalb betreue ich beides aus einer Hand: vom Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bis zur Verteidigung im Strafverfahren.

TEIL 1 · VERKEHRSSTRAFRECHT

Führerschein vs. Fahrerlaubnis

Viele wissen nicht, was eigentlich entzogen wird:

  • Führerschein = Dokument. Die Karte, die man mitführt. Die Polizei darf sie sofort sicherstellen oder beschlagnahmen.
  • Fahrerlaubnis = Berechtigung. Das Recht, ein Kfz zu führen. Sie kann nur durch Gericht oder Behörde entzogen werden.

Ohne Fahrerlaubnis zu fahren ist strafbar (§ 21 StVG) – selbst wenn der Führerschein noch zu Hause liegt.

TATBESTÄNDE

Typische Vorwürfe im Verkehrsstrafrecht

Die wichtigsten Tatbestände:

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): Fahren unter Alkohol oder Drogen. Für Autofahrer gilt: ab 0,3 ‰ strafbar bei Fahrfehler, 0,5–1,09 ‰ Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit (immer strafbar), ab 1,6 ‰ in der Regel MPU. E-Scooter gelten als Kfz (gleiche Werte); beim Fahrrad gilt 1,6 ‰ als absolute Fahruntüchtigkeit. Bei Drogen ist jede Fahrt mit nachweisbarer wirksamer Substanz strafbar.
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): grob verkehrswidriges, rücksichtsloses Fahren, riskante Überholmanöver, Rotlichtverstöße, deutlich überhöhte Geschwindigkeit. Häufig zwingend mit Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): z. B. Fahren trotz Entzug oder während der Sperrfrist, mit abgelaufener/gefälschter Fahrerlaubnis – Folge: Strafverfahren, Verlängerung der Sperrfrist, erneute MPU.
  • Unfallflucht (§ 142 StGB): oft bei Parkschäden oder Panikreaktionen; ein „Zettel am Scheibenwischer“ reicht nicht. Regelfolge: Strafverfahren und Entziehung der Fahrerlaubnis, dazu Versicherungsprobleme. Hier lassen sich oft Einstellungen erreichen – bei frühem Handeln.
  • Fahrlässige Körperverletzung im Verkehr (§ 229 StGB): bei Auffahrunfällen, übersehenen Fußgängern, Abbiegefehlern – je nach Grad drohen Geldstrafe, Fahrverbot oder Entziehung.

FÜHRERSCHEIN & MPU

Sicherstellung, MPU & paralleles Verwaltungsrecht

Die Polizei darf den Führerschein sofort sicherstellen, wenn der Verdacht einer Verkehrsstraftat oder der dringende Verdacht der Entziehung besteht. Die MPU droht typischerweise ab 1,6 Promille, bei harten Drogen, regelmäßigem THC-Konsum, wiederholten Auffälligkeiten, Aggressionsdelikten im Verkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis – sie ist kein einfacher Test, sondern ein komplexes Eignungsverfahren, das früh vorbereitet werden sollte.

Besonders heikel: Straf- und Verwaltungsrecht laufen parallel. Selbst wenn das Strafgericht nicht entzieht, kann die Behörde später die Fahrerlaubnis entziehen, eine MPU anordnen oder Auflagen verhängen. Dazu kommen oft versicherungsrechtliche Folgen (Regress, Leistungsverweigerung).

TEIL 2 · ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

Was zählt zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten?

Im Straßenverkehr reicht das Spektrum vom harmlosen Parkverstoß bis zum drohenden Fahrverbot. Typische Verkehrsordnungswidrigkeiten sind:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen – stationäre Messung (Blitzer), mobile Messung (Laser, Provida-Fahrzeuge), Abschnittskontrolle (Section Control).
  • Abstandsverstöße – Videoaufzeichnung (Brückenmessung), Messgeräte mit automatischer Distanzmessung.
  • Rotlichtverstöße – einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß (Gefährdung oder Rotphase über 1 Sekunde).
  • Handyverstöße – Nutzung ohne Freisprecheinrichtung, ebenso Tablet, Smartwatch oder andere Geräte.
  • Gurt- und Helmpflichtverstöße sowie Vorfahrts- und Vorrangverstöße.
  • Verstöße nach StVO & StVZO – Parkverstöße, Ladungssicherung, technische Mängel, Lkw-Kontrollen.
  • Alkohol und Drogen (Ordnungswidrigkeit) – ab 0,5 ‰ oder bei drogentypischen Ausfallerscheinungen; Fahrt unter THC, Kokain oder Amphetamin ohne Straftatbestand. Achtung: Hier verläuft die Schnittstelle zum Strafrecht.

Viele dieser Verstöße führen zu 1 bis 3 Monaten Fahrverbot – und genau hier liegt einer der wichtigsten Verteidigungsansätze.

ABLAUF

Vom Anhörungsbogen zum Bußgeldbescheid – und vor Gericht

Das Bußgeldverfahren läuft in drei Stufen ab – an jeder lässt sich ansetzen:

  • 1. Anhörung / Ermittlungsverfahren. Vor dem Bußgeldbescheid erfolgt meist eine Anhörung. Es gilt: keine Angaben zur Sache, nur die Personalien sind anzugeben – die Tat nicht. Akteneinsicht erhalte ich als Anwältin. Schon hier sind Einstellungen möglich – wegen Messfehlern, fehlendem Nachweis der Fahrereigenschaft oder Verjährung.
  • 2. Bußgeldbescheid. Die Behörde erlässt den Bescheid mit Tatvorwurf, Bußgeld, Punkten und ggf. Fahrverbot. Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage. Mit anwaltlicher Mitwirkung sind die Reduzierung des Bußgelds, der Wegfall des Fahrverbots (Umwandlung in ein höheres Bußgeld), Punktevermeidung oder die vollständige Aufhebung erreichbar.
  • 3. Gerichtliches Verfahren. Nach dem Einspruch geht die Sache ans Amtsgericht. Geprüft werden Messmethode, Qualifikation des Messbeamten, Eichung und Zulassung des Geräts, Rohmessdaten und die Verwertbarkeit der Videoaufzeichnung. Mögliche Ergebnisse: Einstellung nach § 47 OWiG, Freispruch bei Nachweisproblemen, Absehen vom Fahrverbot nach § 4 Abs. 4 BKatV, Reduzierung der Geldbuße oder Einstellung wegen Verjährung.

ANGRIFFSPUNKTE

Messfehler, Fahreridentifizierung & Fahrverbot

Bußgeldbescheide sind häufig angreifbar. Entscheidend sind vier Punkte:

  • Messfehler sind häufig. Unvollständige Messdaten, fehlerhafte Aufstellung des Blitzers, Bedienungsfehler, fehlende Eichung, ungeeigneter Messwinkel oder eine Auswertung ohne Rohmessdaten machen viele Messungen angreifbar.
  • Fahreridentifizierung. Bei Blitzerfotos kommt es auf erkennbare Gesichtszüge und den Abgleich mit dem Ausweisfoto an. Fehlt ein klarer Identitätsnachweis, ist der Vorwurf oft nicht haltbar – der Halter ist nicht automatisch der Fahrer.
  • Fahrverbote lassen sich vermeiden. Gerichte können trotz schweren Verstoßes vom Fahrverbot absehen und stattdessen ein höheres Bußgeld verhängen – etwa bei besonderen beruflichen Härten, einem Erstverstoß, langer Verfahrensdauer oder atypischen Umständen.
  • Punkte können strategisch verhindert werden. Gerade für Berufskraftfahrer und Beamte ist das entscheidend.

VERTEIDIGUNG

Warum anwaltliche Verteidigung sofort nötig ist

Ob Bußgeldbescheid oder Strafverfahren – die größten Fehler passieren in den ersten Minuten: eine falsche Aussage, ein spontanes „Ich hatte nur zwei Bier“, ein freiwilliger Urintest oder die vorschnelle Zahlung eines Bußgelds. Ich schütze Sie vor Selbstbelastung, vor fehlerhaften Blut- und Drogentests, vor dem vorschnellen Entzug der Fahrerlaubnis, vor der MPU-Anordnung und vor Vorstrafen.

In beiden Bereichen ist der Schlüssel dieselbe Maßnahme: die Akteneinsicht. Ich als Anwältin erhalte Messdaten, Eichscheine, Beamtenprotokolle, Rohmessdaten (z. B. Traffipax, Poliscan, ESO, Provida) und Videoaufnahmen – und kann Messung, Verwertbarkeit und Fahrereigenschaft technisch wie juristisch angreifen. Ohne Akteneinsicht ist eine fundierte Verteidigung faktisch unmöglich.

CHECKLISTEN

Was Sie jetzt tun sollten

Bei Verkehrskontrolle & Verkehrsstraftat

Diese Punkte schützen Sie von der ersten Minute an:

  • Ruhe bewahren – keine spontanen Erklärungen.
  • Schweigen: keine Angaben zu Alkohol, Drogen, Unfallhergang oder Fahrfehlern.
  • Keine freiwilligen Tests – kein Pusten, kein Urin, keine Angaben zum Konsum.
  • Führerschein nicht freiwillig abgeben – nur gegen formelle Sicherstellung.
  • Unfallstelle nie verlassen – auch kleine Schäden müssen gemeldet werden.
  • Nur Personalien und Fahrzeugpapiere vorlegen – mehr nicht.
  • Sofort die Strafverteidigerin kontaktieren – nur über Akteneinsicht ist eine fundierte Verteidigung möglich.

Nach einem Bußgeldbescheid

Im Bußgeldverfahren entscheidet die 14-Tage-Frist:

  • Bußgeldbescheid sofort prüfen lassen – und die 14-Tage-Frist einhalten.
  • Keine Angaben zur Sache machen; nur Personalien angeben.
  • Beweismittel sichern: Fotos, Zeugen, Dashcam.
  • Nachweise beruflicher Härten bereithalten (z. B. Arbeitsvertrag, Schichtpläne).
  • Nicht vorschnell zahlen und Fahrverbotstermine nicht ignorieren.
  • Keine „Gefälligkeitsaussagen“ – und nicht selbst bei Polizei oder Behörde anrufen.

FAQ

Häufige Fragen zu Verkehrsstrafrecht & Ordnungswidrigkeiten

Was ist der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis?

Der Führerschein ist die Karte, die Fahrerlaubnis das Recht zu fahren. Nur die Fahrerlaubnis kann entzogen werden.

Muss ich bei einer Verkehrskontrolle aussagen?

Nein. Nur Personalien und Fahrzeugpapiere müssen vorgelegt werden.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Zur Sache nein. Sie müssen nur Ihre Personalien angeben, nicht aber zur Fahrereigenschaft oder zum Vorwurf Stellung nehmen.

Soll ich freiwillig pusten?

Nein. Der freiwillige Atemtest ist nicht verpflichtend.

Darf ich freiwillig Blut oder Urin abgeben?

Nein. Nur eine richterlich angeordnete Blutprobe ist verpflichtend.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Ja – vor allem, wenn ein Fahrverbot oder Punkte drohen, Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind oder die Messung angreifbar ist.

Kann ein Fahrverbot verhindert werden?

Häufig ja. Über Messfehler, Verfahrensmängel oder besondere berufliche Härten kann ein Fahrverbot entfallen – oft gegen ein höheres Bußgeld.

Kann man Punkte in Flensburg vermeiden?

Häufig ja, insbesondere bei Zweifeln an der Fahrereigenschaft oder an der Messung.

Was passiert bei Unfallflucht?

Strafverfahren, drohender Führerscheinentzug und Probleme mit der Versicherung – frühe Verteidigung kann oft eine Einstellung erreichen.

Wann droht eine MPU?

Zum Beispiel ab 1,6 Promille, bei Drogenfahrt oder mehrfachen Auffälligkeiten.

Wer bekommt Akteneinsicht?

Nur der Anwalt – nicht der Betroffene. Erst die Akte zeigt, ob Messung und Vorwurf haltbar sind.

Was passiert, wenn ich den Einspruch zurücknehme?

Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und das Fahrverbot tritt in Kraft.

KONTAKT

Bußgeld oder Führerschein in Gefahr? Sprechen Sie mit mir

Unverbindlich und kostenlos. Im Verkehrsrecht zählt jede Frist – beim Bußgeldbescheid sind es 14 Tage, im Strafverfahren oft die ersten Minuten. Je früher ich übernehme, desto eher lassen sich Fahrverbot, Entzug, MPU und Vorstrafe abwenden.



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