VERWALTUNGSRECHT · FACHGEBIET
Schul- & Hochschulrecht – Prüfungen, Entscheidungen & Rechtsschutz
Das Schul- und Hochschulrecht betrifft Entscheidungen mit enormen Folgen: Schulzuweisungen, Nichtversetzungen, Prüfungsbewertungen, Zulassungen oder Exmatrikulationen. Diese Verfahren sind formal streng, rechtlich komplex und oft mit erheblichem Druck verbunden – für Schüler, Eltern und Studierende.
Ich prüfe diese Entscheidungen systematisch, greife Fehler an und sichere Ihre Rechte mit Widerspruch, Klage und Eilrechtsschutz.

BESONDERHEITEN
Worauf es ankommt
- Prüfungsanfechtung – der Beurteilungsspielraum ist nicht grenzenlos. Bewertungsfehler, Gleichbehandlungsverstöße, Rechen- oder Verfahrensfehler (z. B. kein Zweitprüfer) führen häufig zur Neubewertung oder Wiederholung.
- Schulrechtliche Entscheidungen – Nichtversetzung, Ordnungsmaßnahmen, Schulwechsel; oft formell fehlerhaft (unzureichende Anhörung, fehlende Ermessensausübung, unverhältnismäßige Sanktionen).
- Hochschulzulassung – Fehler bei NC-Berechnung, Kapazitäten, Härtefällen und Auswahlverfahren; viele Ablehnungen lassen sich per Kapazitätsklage angreifen.
- Eilverfahren – im Schul- und Hochschulrecht zählt Zeit (bevorstehende Prüfungen, Studienplatzvergabe); §§ 80 Abs. 5, 123 VwGO sichern die vorläufige Teilnahme oder Zulassung.
MEINE LEISTUNGEN
Was ich für Sie tue
- Analyse von Prüfungs- und Schulentscheidungen – Verfahrens- und Beurteilungsfehler, Gleichbehandlung, Bewertungsmaßstäbe, Dokumentation.
- Widerspruch, Klage & Eilrechtsschutz – bei Prüfungsanfechtung, Nichtversetzung, Ausschluss, Hochschulablehnung, NC-Fehlern, Härtefällen und Exmatrikulation.
- Vertretung im Prüfungsrecht – Neubewertung, Wiederholungsprüfung, vorläufige Prüfungsteilnahme, zusätzliche Versuche.
- Fehlerhafte Auswahl- & Zulassungsverfahren – Prüfung von Kapazitäten, Punktvergabe und Ranglistenberechnung.
TYPISCHE FÄLLE
Womit Mandanten zu mir kommen
- durchgefallene Abiturprüfung, Nichtversetzung
- Schulwechsel gegen den Willen der Eltern, Ausschluss vom Unterricht
- fehlerhafte Prüfung im Studium, Ablehnung eines Medizinstudienplatzes
- Streit über Prüfungsunfähigkeit, fehlende Nachteilsausgleiche (z. B. Legasthenie)
- Exmatrikulation, nicht anerkannter Prüfungsrücktritt, fehlerhafte Punkteberechnung
CHECKLISTE
Was Sie im Schul- & Hochschulrecht sofort tun sollten
Im Prüfungsrecht sind die Fristen oft sehr kurz:
- Bei Prüfungsfehlern/Durchfallen: Ergebnisbescheid nicht akzeptieren, keine vorschnelle Beschwerde, Prüfungsunterlagen anfordern, Störungen dokumentieren, Fristen prüfen.
- Bei schulrechtlichen Entscheidungen: Bescheid sichern, keine eigenständige Korrespondenz, Anhörung beachten, Nachweise sammeln.
- Bei Hochschulzulassung: Ablehnungsbescheid senden, Zulassungszahlen und Kapazitäten prüfen lassen, Härtefallgründe dokumentieren.
- Bei Exmatrikulation: Fristen sichern, Leistungsnachweise sammeln, sofort prüfen lassen.
- Grundsätzlich: nichts unterschreiben, keine Erklärungen ohne Beratung, Eilverfahren frühzeitig einleiten.
FAZIT
Mein Fazit
Prüfungs- und Schulentscheidungen sind anfechtbar, wenn Bewertungs- oder Verfahrensfehler vorliegen – und das kommt häufig vor. Weil hier oft kurze Fristen laufen und Eilrechtsschutz nötig ist, zählt schnelles Handeln.
FAQ
Häufige Fragen zum Schul- & Hochschulrecht
Kann ich Prüfungen wirklich anfechten?
Ja – bei Bewertungs-, Verfahrens- oder Gleichbehandlungsfehlern, unzulässiger Überschreitung des Beurteilungsspielraums oder Rechenfehlern.
Wie lange habe ich Zeit für eine Prüfungsanfechtung?
Oft sehr kurze Fristen (meist 1 Monat), teils ab Bekanntgabe der Bewertung – sofortige Beratung ist entscheidend.
Kann ich gegen eine Nichtversetzung vorgehen?
Ja. Viele Nichtversetzungen sind fehlerhaft – etwa wegen falsch dokumentierter Noten, Ermessens- oder Verfahrensfehlern.
Was kann ich gegen eine Studienablehnung tun?
Mehrere Wege: Widerspruch, Klage, Kapazitätsklage oder Eilverfahren auf vorläufige Zulassung.
Wie wichtig ist Eilrechtsschutz?
Sehr wichtig – viele Entscheidungen müssen sofort korrigiert werden, um Prüfungsverluste oder Studienverzögerungen zu verhindern.
KONTAKT
Prüfung, Note oder Zulassung? Die Frist läuft oft sofort
Unverbindlich und kostenlos. Senden Sie mir den Bescheid – im Prüfungsrecht sind die Fristen besonders kurz.