VERWALTUNGSRECHT · FACHGEBIET

Datenschutzrecht – Ihre Rechte gegenüber Behörden

Das behördliche Datenschutzrecht regelt, wie staatliche Stellen personenbezogene Daten erheben, speichern, übermitteln und löschen müssen. Für Bürger ist oft kaum nachvollziehbar, welche Daten über sie gespeichert sind – oder warum ein Löschungsanspruch abgelehnt wird.

Ich vertrete Sie ausschließlich im Behördendatenschutz (Polizei, Ausländer-, Waffen-, Gesundheits-, Ordnungsbehörden, Jobcenter, Jugendamt), nicht gegenüber privaten Unternehmen.

Christina Reinhart, Fachanwältin für Verwaltungsrecht – behördliches Datenschutzrecht

BESONDERHEITEN

Worauf es ankommt

  • Rechtsgrundlage zwingend – Behörden arbeiten nach DSGVO, BDSG, Landesdatenschutz- und Spezialgesetzen (PolG, IFSG, WaffG, SGB). Jede Datenverarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage – sonst ist sie rechtswidrig.
  • Polizeiliche Datenbanken – INPOL, POLAS, Verbunddateien (PMK). Fehlerhafte Einträge können Zuverlässigkeitsprüfungen (Waffen/Jagd), Fahrerlaubnisverfahren und Bewerbungen im Staatsdienst gefährden – viele sind früher löschbar, als Behörden behaupten.
  • Auskunft (Art. 15 DSGVO) – Basis jeder Verteidigung: welche Daten, woher, wer hatte Zugriff, wann übermittelt.
  • Löschung & Berichtigung (Art. 16, 17 DSGVO) – falsche Daten korrigieren, unzulässige löschen. Behörden lehnen das häufig mit Standardtexten ab, die vor Gericht scheitern.
  • Übermittlungen & Staatsschutz-/PMK-Einträge – oft fehlerhaft und ohne Tatsachengrundlage – und damit angreifbar.

MEINE LEISTUNGEN

Was ich für Sie tue

  • Auskunftsansprüche geltend machen und Behörden zur Herausgabe vollständiger Datensätze zwingen.
  • Löschungsverfahren führen und falsche oder veraltete Eintragungen berichtigen.
  • rechtswidrige Datenübermittlungen angreifen.
  • Widerspruch, Klage und einstweiligen Rechtsschutz erheben.
  • Spezialkonstellationen prüfen (Polizei, Waffenrecht, Staatsschutz, Ausländerbehörden).

TYPISCHE FÄLLE

Womit Mandanten zu mir kommen

  • fehlerhafte PMK-Einstufung, unzulässige Datenspeicherung durch die Polizei
  • falsche Einträge mit Folgen für Waffen- oder Jagdschein
  • Datenübermittlung an Arbeitgeber ohne Rechtsgrundlage
  • veraltete oder unzutreffende Daten bei Ausländerbehörden
  • verweigerte Löschung trotz abgelaufener Frist, verweigerte Auskunft nach Art. 15 DSGVO

CHECKLISTE

Was Sie im behördlichen Datenschutzrecht sofort tun sollten

Bevor Sie selbst aktiv werden:

  • Bei Verdacht falscher Speicherung: nichts selbst anfordern (Behörden reagieren defensiv), alle Schreiben sammeln, mir die Situation schildern.
  • Keine Auskünfte gegenüber der Behörde ohne Beratung.
  • Bei abgelehnter Löschung: Ablehnungsbescheid senden, Speicherungshistorie anfordern, Widerspruchsfrist beachten, Eilrechtsschutz prüfen.
  • Bei Nutzung durch Polizei-/Waffenbehörde: Datenherkunft klären, Übermittlungsrechtmäßigkeit prüfen, Löschung/Korrektur einleiten.
  • Bei Staatsschutz-Themen: keine eigenständige Kommunikation mit der Polizei, vollständige Datenauskunft beantragen, taktisch abstimmen.
  • Immer: Fristen beachten (1 Monat Widerspruch!), keine vorschnellen Aussagen, Akteneinsicht über mich.

FAZIT

Mein Fazit

Jede behördliche Datenverarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage – und viele Polizei- und PMK-Einträge sind rechtswidrig oder löschbar. Über Auskunft, Berichtigung und Löschung setze ich Ihre Rechte durch und entferne unzulässige Eintragungen.

FAQ

Häufige Fragen zum behördlichen Datenschutzrecht

Habe ich Anspruch auf vollständige Auskunft?

Ja. Nach Art. 15 DSGVO muss die Behörde sämtliche gespeicherten Daten herausgeben – inkl. Herkunft, Übermittlungen und Speicherdauer.

Kann ich die Löschung von Polizeidaten verlangen?

Ja – wenn die Speicherung unverhältnismäßig ist, keine Gefahr mehr besteht, Fristen überschritten oder die Daten falsch sind.

Was ist mit Staatsschutz-, PMK- oder „Gefährder“-Einträgen?

Auch diese sind angreifbar – oft fehlt die Tatsachengrundlage oder die Speicherung ist unverhältnismäßig.

Wie lange dauert ein Löschungsverfahren?

Auskunft meist 2–8 Wochen, Löschungsverfahren 1–4 Monate, Klage mehrere Monate. Bei besonderen Eingriffen ist Eilrechtsschutz möglich.

Wie erfahre ich, was gespeichert ist?

Durch den Auskunftsanspruch – den übernehme ich für Sie. Viele wissen erst nach Akteneinsicht, was vorliegt.

KONTAKT

Falsche Behördendaten? Wir setzen Ihre Rechte durch

Unverbindlich und kostenlos. Schildern Sie mir Ihren Fall – ich mache den Auskunftsanspruch geltend und betreibe die Löschung.



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