STRAFRECHT · FACHGEBIET

Internationales Strafrecht & Auslieferung – EHB, Auslieferung & grenzüberschreitende Verfahren

Grenzüberschreitende Strafverfahren gehören zu den komplexesten Bereichen der Strafverteidigung. Ob Europäischer Haftbefehl, Auslieferungsersuchen aus Staaten wie der Schweiz, der Türkei oder den USA oder internationale Ermittlungen – Betroffene sind mit einer staatlichen Übermacht konfrontiert, die oft aus mehreren Ländern gleichzeitig besteht.

Internationales Strafrecht bedeutet: andere Verfahrensordnungen, unterschiedliche Haftbedingungen, Sprach- und Übersetzungsprobleme, parallele Ermittlungen und oft sofortige Festnahmen an Grenzen oder Flughäfen. Wer hier ohne spezialisierte Verteidigung agiert, verliert oft zentrale Rechte – teils unwiederbringlich. Als Fachanwältin für Strafrecht handle ich sofort.

Rechtsanwältin Christina Reinhart – Verteidigung im internationalen Strafrecht

BEREICHE

Die zentralen Bereiche

Die zentralen Bereiche:

  • Europäischer Haftbefehl (EHB): die häufigste grenzüberschreitende Fahndung in der EU – wegen BtM-, Vermögens- oder Gewaltdelikten, organisierter Kriminalität oder Flucht. Besonderheiten: extrem kurze Fristen, strenge Haftgründe, Übergabe oft binnen Tagen.
  • Klassische Auslieferungsverfahren außerhalb der EU – abhängig vom Staat und Abkommen (Schweiz, Türkei, UK, USA, Balkan u. a.). Geprüft werden menschenrechtliche Mindeststandards, Spezialitätsgrundsatz, politische Verfolgung, doppelte Strafbarkeit und Verhältnismäßigkeit.
  • Internationale Zuständigkeit & Doppelbestrafung: Welcher Staat darf verfolgen? Kann Deutschland übernehmen? Das deutsche Strafrecht gilt teils auch für Auslandstaten (§§ 3–7 StGB).

BESONDERHEITEN

Fristen, Haft & Menschenrechte

Dieses Rechtsgebiet unterscheidet sich erheblich vom klassischen Strafrecht:

  • Extrem kurze Fristen: bei EHB/Auslieferung teils 24–48 Stunden für erste Stellungnahmen, Übergabeentscheidungen binnen weniger Tage (feste Fristen nach dem IRG). Schnelligkeit entscheidet über Freiheit oder Auslieferung.
  • Haft ist fast immer der Ausgangspunkt: Festnahmen an Flughäfen, Grenzen oder aufgrund von Interpol-Ausschreibungen – Haftvermeidung und Haftprüfung sind Kern der Verteidigung.
  • Menschenrechtsprüfung: Haftbedingungen, Gesundheitsversorgung, politische Neutralität, Foltergefahr (Art. 3 EMRK) und faire Verfahren.
  • Spezialitätsgrundsatz: wer ausgeliefert wird, darf im ersuchenden Staat nur wegen der genannten Taten verfolgt werden – ein wichtiger Angriffspunkt.
  • Übernahme nach Deutschland (§ 7 StGB): in geeigneten Fällen oft deutlich vorteilhafter für den Beschuldigten.

VERTEIDIGUNG

Warum sofortige Verteidigung erforderlich ist

Ich verhindere voreilige Auslieferungen, prüfe Menschenrechtslage und Haftbedingungen, überprüfe den Europäischen Haftbefehl auf Fehler, organisiere Haftprüfungen, stelle Anträge auf Ablehnung der Auslieferung, verhandle mit ausländischen Behörden, schütze vor Selbstbelastung, prüfe eine Verlagerung der Strafverfolgung nach Deutschland, koordiniere Auslandsanwälte und decke Fehler in Übersetzungen und Dokumenten auf.

Internationale Strafverfahren sind technisch und taktisch anspruchsvoll – sie brauchen sofortige professionelle Steuerung.

CHECKLISTE

Verhalten bei Festnahme, EHB & Auslieferung

Diese Punkte schützen Ihre Freiheit von der ersten Minute an:

  • Sofort schweigen – keine Aussagen gegenüber Polizei oder Zoll.
  • Sofort eine Strafverteidigerin kontaktieren – internationales Recht erfordert schnelles Handeln.
  • Keine Formulare oder Einverständnisse unterschreiben – insbesondere keine „vereinfachte Auslieferung“.
  • Keine Kontaktaufnahme zu Behörden oder Botschaften ohne Anwältin.
  • Persönliche Dokumente sichern: Pässe, Aufenthaltsstatus, Arbeitsverträge, medizinische Unterlagen.
  • Angehörige informieren lassen – zur Organisation von Verteidigung und Vertrauensperson.
  • Gesundheitszustand dokumentieren – für Anträge zur Haftunfähigkeit oder menschenrechtlichen Prüfung.
  • Bei Interpol-Fahndung: Löschungsantrag gegen die Red Notice prüfen lassen.

FAQ

Häufige Fragen zum internationalen Strafrecht

Kann ich gegen einen Europäischen Haftbefehl vorgehen?

Ja – durch Auslieferungsschutz, Menschenrechtsargumente oder Formfehler.

Wird jeder Europäische Haftbefehl vollstreckt?

Nein – viele sind fehlerhaft oder unverhältnismäßig.

Kann ich bei der Festnahme schweigen?

Ja. Schweigen ist zwingend ratsam.

Droht sofortige Auslieferung?

Bei EU-Staaten kann die Übergabe sehr schnell erfolgen – daher sofort Verteidigerin kontaktieren.

Kann Deutschland die Strafverfolgung übernehmen?

Ja, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – das ist oft vorteilhafter.

Was bedeutet der Spezialitätsgrundsatz?

Nach Auslieferung darf nur wegen der im Haftbefehl genannten Taten verfolgt werden.

Kann ein Auslieferungsverfahren wegen schlechter Haftbedingungen scheitern?

Ja – Art. 3 EMRK schützt vor Auslieferung in menschenunwürdige Haft.

KONTAKT

Haftbefehl oder Auslieferung? Sofort melden

Unverbindlich und kostenlos. Bei EHB und Auslieferung zählen Stunden – je früher ich übernehme, desto eher lässt sich eine Übergabe verhindern.



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