FACHANWÄLTIN FÜR STRAFRECHT · BUNDESWEIT
Strafverteidigung – wenn es um Ihre Freiheit geht
Wer als Beschuldigter oder Angeklagter mit einem Strafverfahren konfrontiert ist, steht einem professionell arbeitenden System aus Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht gegenüber.
Die Regeln sind komplex, die Situation belastend – und Fehlentscheidungen haben weitreichende Folgen für Freiheit, berufliche Zukunft und persönliche Reputation.
Als Ihre unabhängige Strafverteidigerin sorge ich dafür, dass Sie handlungsfähig bleiben – bundesweit, durch alle Instanzen.

GRUNDLAGEN
Was Strafverteidigung bedeutet
Ein Strafverteidiger ist kein neutraler Vermittler und auch kein verlängerter Arm des Staates. Er ist der unabhängige Beistand des Beschuldigten.
Im Strafverfahren stehen sich im Kern drei Akteure gegenüber: die Staatsanwaltschaft, die ermittelt und anklagt, das Gericht, das über Schuld und Strafe entscheidet – und der Beschuldigte, der die schwächste Position innehat, weil er in der Regel weder die Akten noch das Recht genau kennt.
Als Ihre Strafverteidigerin kenne ich das Verfahren, die Taktiken und die Denkweise der Strafverfolgungsbehörden, übersetze die juristische Sprache in verständliche Entscheidungen und sorge dafür, dass die Unschuldsvermutung nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Verfahren gelebt wird.
Ein erheblicher Teil wirksamer Strafverteidigung findet nicht im Gerichtssaal, sondern vor der Hauptverhandlung statt: Akteneinsicht, Analyse der Beweislage, Beratung zum Aussageverhalten, Anträge und die Wahrung Ihrer Verfahrensrechte.
Kurz: Ich gestalte das Verfahren – ich warte nicht ab.
VERFAHREN & ABLAUF
Der Ablauf eines Strafverfahrens
Ermittlungsverfahren
Das Verfahren beginnt mit einer Vorladung, einer Durchsuchung, einer Sicherstellung oder einem Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft. In dieser Phase rate ich dringend von spontanen Aussagen ohne Beratung ab, fordere Akteneinsicht und bespreche mit Ihnen die Beweislage und Risiken – mit dem Ziel einer Einstellung (§ 170 Abs. 2, §§ 153, 153a StPO) oder einer Begrenzung des Tatvorwurfs. Je früher ich eingebunden werde, desto größer der Einfluss.
Zwischenverfahren
Nach der Anklage prüft das Gericht im Zwischenverfahren, ob es zur Hauptverhandlung kommt – hier ist eine Einstellung oft noch möglich.
Hauptverhandlung
Kommt es zur Anklage, entscheidet das Gericht in der Hauptverhandlung über Schuld und Strafe. Ich befrage Zeugen und Sachverständige, stelle Beweisanträge, beanstande Verfahrensfehler und halte ein Plädoyer – mit realistischen Zielen von Freispruch über Einstellung bis zur strafmildernden Gestaltung.
Berufung & Revision
Nach einer Verurteilung ist das Verfahren nicht zu Ende: Die Berufung überprüft Tatsachen und Beweiswürdigung, die Revision die Rechtsfehler im Urteil.
Je nach Fall sind weitere Verfahrensarten relevant:
Strafbefehl · Beschleunigtes Verfahren · Pflichtverteidigung · Jugendstrafverfahren
FACHGEBIETE
Strafrechtliche Fachgebiete
Ich verteidige bundesweit in allen strafrechtlichen Kernbereichen. Klicken Sie auf Ihr Thema:
MEINE HALTUNG
Verteidigung mit Haltung
Darf ein Strafverteidiger lügen? Nein. Sie als Beschuldigter dürfen schweigen und sich auch falsch einlassen, ohne sich strafbar zu machen. Ich bin daran gebunden, nichts bewusst Unwahres vorzutragen: Der Verteidiger muss nicht alles sagen – aber alles, was er sagt, muss wahr sein. Gute Strafverteidigung besteht nicht in Unwahrheiten, sondern in der geschickten Nutzung der Verfahrensregeln.
Worauf Sie sich in der Zusammenarbeit verlassen können:
FAQ
Häufige Fragen zur Strafverteidigung
Wann sollte ich einen Strafverteidiger einschalten?
Idealerweise so früh wie möglich – sobald Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten, von einem Ermittlungsverfahren erfahren oder es zu einer Durchsuchung kommt. Spätestens bei Anklage oder Strafbefehl sollten Sie nicht mehr ohne Verteidigung handeln.
Muss ich zur polizeilichen Vernehmung erscheinen und aussagen?
Zu einer Vorladung als Beschuldigter müssen Sie grundsätzlich nicht erscheinen und nicht aussagen. Oft ist es sinnvoll, zunächst zu schweigen, über mich Akteneinsicht zu nehmen und erst danach über eine Einlassung zu entscheiden.
Was macht die Strafverteidigerin konkret für mich?
Ich fordere Akteneinsicht an und analysiere die Beweislage, berate zum Aussageverhalten, prüfe Verfahrensfehler, stelle Anträge, verteidige Sie in der Hauptverhandlung und lege bei Bedarf Berufung oder Revision ein.
Was kostet eine Strafverteidigung?
Die Kosten hängen von Umfang und Schwierigkeit ab. In vielen Fällen arbeite ich mit transparenten Pauschalhonoraren, damit Sie vorab wissen, womit Sie rechnen. Im ersten Gespräch kläre ich Kosten und Optionen.
Was ist der Unterschied zwischen Wahl- und Pflichtverteidigerin?
Eine Pflichtverteidigerin wird beigeordnet, wenn das Gesetz eine notwendige Verteidigung vorsieht; die Vergütung läuft zunächst über die Staatskasse. Sie haben in vielen Fällen ein Wahlrecht – Sie können wünschen, dass ich beigeordnet werde.
Was soll ich bei einer Durchsuchung oder Festnahme tun?
Ruhe bewahren, keine spontanen Erklärungen, nichts ohne Rücksprache unterschreiben und sich nicht zur Sache äußern, bevor ich die Akte kenne. Rufen Sie mich umgehend an oder schreiben Sie per WhatsApp.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Strafverteidigung?
Viele Privat-Rechtsschutzversicherungen schließen vorsätzliche Straftaten aus, übernehmen aber teils bei Fahrlässigkeit oder im Verkehrsrecht. Ich prüfe auf Wunsch, ob eine Deckungsanfrage sinnvoll ist.
KONTAKT
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Unverbindlich und kostenlos. Je früher ich Ihre Akte kenne, desto besser kann ich Ihre Rechte schützen, Fehler vermeiden und Chancen nutzen.