NOTFALL-HILFE · STRAF- & VERWALTUNGSRECHT

Im Notfall zählt jede Minute

Hausdurchsuchung, Festnahme, eine polizeiliche Vorladung oder ein Bescheid mit Sofortvollzug – wenn der Staat plötzlich eingreift, entscheidet sich oft schon in den ersten Stunden, wie Ihr Verfahren ausgeht.

Bewahren Sie Ruhe – und holen Sie sich sofort Unterstützung. Als Rechtsanwältin für Straf- und Verwaltungsrecht bin ich im Notfall kurzfristig erreichbar und übernehme die ersten, entscheidenden Schritte für Sie.

Rechtsanwältin Christina Reinhart – Soforthilfe im Notfall

ERSTE REGELN

Was Sie jetzt tun sollten

Diese Regeln schützen Sie von der ersten Minute an:

  • Ruhe bewahren – keine Panik, keine vorschnellen Erklärungen.
  • Schweigen Sie zur Sache. Sie müssen nur Angaben zu Ihrer Person machen.
  • Unterschreiben Sie nichts und geben Sie nichts freiwillig heraus.
  • Leisten Sie keinen Widerstand – stimmen Sie Maßnahmen aber auch nicht ausdrücklich zu.
  • Notieren Sie Namen, Dienststellen und Uhrzeiten.
  • Kontaktieren Sie mich sofort – am besten, bevor Sie etwas sagen.

SOFORTHILFE BEI

Akute Situationen, in denen ich sofort helfe

Egal ob strafrechtlicher Zugriff oder behördlicher Sofortvollzug – melden Sie sich umgehend:

Hausdurchsuchung & Beschlagnahme

Die Polizei steht vor der Tür oder durchsucht bereits? Ich kläre Rechtmäßigkeit und Umfang der Maßnahme und sichere Ihre Rechte.

Festnahme & Untersuchungshaft

Bei vorläufiger Festnahme zählt jede Stunde bis zur Vorführung. Ich prüfe die Haftgründe und beantrage Haftprüfung.

Vorladung & Vernehmung

Eine Vorladung als Beschuldigter? Sagen Sie zunächst nichts – ich nehme Akteneinsicht und bereite Ihre Aussage vor.

Sofortvollzug & Eilantrag

Fahrerlaubnisentzug, Gewerbeuntersagung oder Versammlungsverbot mit Sofortvollzug? Ich stelle umgehend Eilanträge (§§ 80 V, 123 VwGO).

Sicherstellung von Gegenständen

Waffen, Geräte, Unterlagen oder Konten sichergestellt? Ich prüfe die Maßnahme und betreibe die Herausgabe.

Fristsache

Eine Frist läuft ab und Sie wissen nicht weiter? Melden Sie sich sofort – versäumte Fristen sind oft nicht zu reparieren.

SO HELFE ICH

Wie ich sofort für Sie handle

Im Notfall kommt es auf schnelles, strukturiertes Handeln an:

  • Schnelle Erreichbarkeit & klare Anweisungen – damit Sie sofort wissen, was zu tun und was zu lassen ist.
  • Akteneinsicht – ich verschaffe mir umgehend Überblick über Vorwürfe und Beweislage.
  • Haftfragen – Haftprüfung und Haftbeschwerde, Begleitung zur Vorführung beim Ermittlungsrichter.
  • Eilrechtsschutz im Verwaltungsrecht – Anträge nach § 80 Abs. 5 und § 123 VwGO, um einen Sofortvollzug zu stoppen.
  • Begleitung & Kommunikation – zu Vernehmung und Durchsuchung sowie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Behörden.

FAQ

Häufige Fragen im Notfall

Muss ich die Tür öffnen und die Durchsuchung zulassen?

Liegt ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor, können Sie die Durchsuchung nicht verhindern. Leisten Sie keinen Widerstand, stimmen Sie ihr aber nicht ausdrücklich zu, lassen Sie sich den Beschluss zeigen und rufen Sie mich sofort an.

Muss ich der Polizei Fragen beantworten?

Nein. Außer Angaben zu Ihrer Person dürfen Sie schweigen – und sollten das in der Regel auch, bis ich die Akte kenne.

Was passiert bei einer Festnahme?

Spätestens am Tag nach der Festnahme werden Sie dem Richter vorgeführt. Ich kläre die Haftgründe, beantrage Haftprüfung und vertrete Sie in allen Haftfragen.

Erreiche ich Sie auch außerhalb der Bürozeiten?

Im Notfall bin ich kurzfristig erreichbar. Nutzen Sie das Notfalltelefon bzw. die Sofort-Kontaktwege auf dieser Seite.

Gilt das auch für verwaltungsrechtliche Eilfälle?

Ja. Bei angeordnetem Sofortvollzug – etwa Fahrerlaubnisentzug, Gewerbeuntersagung oder Versammlungsverbot – zählt jede Stunde; ich stelle umgehend Eilanträge.

Was kostet ein Notfalleinsatz?

Im akuten Notfall steht zuerst Ihre Handlungsfähigkeit im Vordergrund. Die Kosten bespreche ich mit Ihnen transparent, sobald die Lage gesichert ist.

WEITERFÜHREND

Das könnte Sie auch interessieren

KONTAKT

Jetzt Kontakt aufnehmen – ich bin für Sie da

Schildern Sie mir kurz, was passiert ist. Je früher ich übernehme, desto mehr lässt sich für Sie erreichen – unverbindlich und vertraulich.



    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere diese. (* = Pflichtfeld)











    Nach oben scrollen