NOTFALL-HILFE · STRAF- & VERWALTUNGSRECHT
Im Notfall zählt jede Minute
Hausdurchsuchung, Festnahme, eine polizeiliche Vorladung oder ein Bescheid mit Sofortvollzug – wenn der Staat plötzlich eingreift, entscheidet sich oft schon in den ersten Stunden, wie Ihr Verfahren ausgeht.
Bewahren Sie Ruhe – und holen Sie sich sofort Unterstützung. Als Rechtsanwältin für Straf- und Verwaltungsrecht bin ich im Notfall kurzfristig erreichbar und übernehme die ersten, entscheidenden Schritte für Sie.

ERSTE REGELN
Was Sie jetzt tun sollten
Diese Regeln schützen Sie von der ersten Minute an:
- Ruhe bewahren – keine Panik, keine vorschnellen Erklärungen.
- Schweigen Sie zur Sache. Sie müssen nur Angaben zu Ihrer Person machen.
- Unterschreiben Sie nichts und geben Sie nichts freiwillig heraus.
- Leisten Sie keinen Widerstand – stimmen Sie Maßnahmen aber auch nicht ausdrücklich zu.
- Notieren Sie Namen, Dienststellen und Uhrzeiten.
- Kontaktieren Sie mich sofort – am besten, bevor Sie etwas sagen.
SOFORTHILFE BEI
Akute Situationen, in denen ich sofort helfe
Egal ob strafrechtlicher Zugriff oder behördlicher Sofortvollzug – melden Sie sich umgehend:
SO HELFE ICH
Wie ich sofort für Sie handle
Im Notfall kommt es auf schnelles, strukturiertes Handeln an:
- Schnelle Erreichbarkeit & klare Anweisungen – damit Sie sofort wissen, was zu tun und was zu lassen ist.
- Akteneinsicht – ich verschaffe mir umgehend Überblick über Vorwürfe und Beweislage.
- Haftfragen – Haftprüfung und Haftbeschwerde, Begleitung zur Vorführung beim Ermittlungsrichter.
- Eilrechtsschutz im Verwaltungsrecht – Anträge nach § 80 Abs. 5 und § 123 VwGO, um einen Sofortvollzug zu stoppen.
- Begleitung & Kommunikation – zu Vernehmung und Durchsuchung sowie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Behörden.
FAQ
Häufige Fragen im Notfall
Muss ich die Tür öffnen und die Durchsuchung zulassen?
Liegt ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor, können Sie die Durchsuchung nicht verhindern. Leisten Sie keinen Widerstand, stimmen Sie ihr aber nicht ausdrücklich zu, lassen Sie sich den Beschluss zeigen und rufen Sie mich sofort an.
Muss ich der Polizei Fragen beantworten?
Nein. Außer Angaben zu Ihrer Person dürfen Sie schweigen – und sollten das in der Regel auch, bis ich die Akte kenne.
Was passiert bei einer Festnahme?
Spätestens am Tag nach der Festnahme werden Sie dem Richter vorgeführt. Ich kläre die Haftgründe, beantrage Haftprüfung und vertrete Sie in allen Haftfragen.
Erreiche ich Sie auch außerhalb der Bürozeiten?
Im Notfall bin ich kurzfristig erreichbar. Nutzen Sie das Notfalltelefon bzw. die Sofort-Kontaktwege auf dieser Seite.
Gilt das auch für verwaltungsrechtliche Eilfälle?
Ja. Bei angeordnetem Sofortvollzug – etwa Fahrerlaubnisentzug, Gewerbeuntersagung oder Versammlungsverbot – zählt jede Stunde; ich stelle umgehend Eilanträge.
Was kostet ein Notfalleinsatz?
Im akuten Notfall steht zuerst Ihre Handlungsfähigkeit im Vordergrund. Die Kosten bespreche ich mit Ihnen transparent, sobald die Lage gesichert ist.
WEITERFÜHREND
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