VERWALTUNGSRECHT · FACHGEBIET
Polizei- & Ordnungsrecht – Rechtsschutz gegen polizeiliche Maßnahmen
Das Polizei- und Ordnungsrecht regelt staatliche Eingriffe zur Gefahrenabwehr – dort, wo Behörden präventiv handeln. Gerade hier greifen staatliche Befugnisse am stärksten in Grundrechte ein: oft kurzfristig, ohne richterliche Kontrolle und mit weitreichenden Folgen.
Ob Platzverweis, Ingewahrsamnahme, Durchsuchung, Unterbringung nach PsychKG oder Kostenbescheid – jede Maßnahme muss gesetzlich erlaubt, verhältnismäßig und korrekt begründet sein. Als Fachanwältin für Verwaltungs- und Strafrecht überprüfe ich diese Eingriffe konsequent.

ANGRIFFSPUNKTE
Wo Maßnahmen angreifbar sind
Im Polizeirecht geht es nicht um Vergangenes, sondern um Zukunftsprognosen – und genau darin liegen die häufigsten Fehler:
- Prognosefehler – die Gefahr muss konkret, gegenwärtig oder erheblich sein; reine Vermutungen oder „erfahrungsgemäß“-Floskeln genügen nicht.
- Verhältnismäßigkeitsfehler – Platzverweis fürs ganze Stadtgebiet, Freiheitsentziehung ohne mildere Mittel, Durchsuchung ohne konkrete Gefahr.
- Dokumentationsmängel – fehlende Uhrzeiten, keine Tatsachenschilderung, keine Begründung der Gefahr. Was nicht dokumentiert ist, hat nicht stattgefunden.
- PsychKG-Unterbringung – häufig ohne ärztliche Untersuchung oder richterliche Anhörung; hier zählt jede Stunde.
- Kostenbescheide – falsche Rechtsgrundlage, unrichtige Verantwortlichkeit, überhöhte Kosten.
MEINE LEISTUNGEN
Was ich für Sie tue
- Unmittelbare Reaktion bei laufenden Eingriffen: rechtliche Voraussetzungen prüfen, Eilrechtsschutz beantragen, Beweise sichern. Bei Freiheitsentziehung zählt jede Minute.
- Akteneinsicht & Analyse – Einsatzberichte, Gefahrenprognose, Bodycam-Aufnahmen zeigen, ob ein Angriff erfolgversprechend ist.
- Anfechtung von Platzverweis, Aufenthaltsverbot, Gewahrsam, Durchsuchung, Sicherstellung, PsychKG-Unterbringung und Kostenbescheid – per Widerspruch, Klage und Antrag nach §§ 80 Abs. 5, 123 VwGO.
- Eilverfahren – Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und Aufhebung der Maßnahme.
TYPISCHE FÄLLE
Womit Mandanten zu mir kommen
- Platzverweise, Aufenthaltsverbote, Meldeauflagen
- Identitätsfeststellungen
- Freiheitsentziehung / Gewahrsam, Unterbringung nach PsychKG
- Wohnungsverweis bei häuslicher Gewalt
- präventive Durchsuchungen, Sicherstellungen und Beschlagnahmen
- Kostenbescheide nach Polizeieinsätzen
CHECKLISTE
Was Sie bei polizeilichen Maßnahmen beachten sollten
So verhalten Sie sich richtig:
- Ruhe bewahren, Personalien angeben – aber keine Aussagen zur Sache.
- Bei Platzverweis/Aufenthaltsverbot: Maßnahme dokumentieren (Foto/Video), Uhrzeit und Namen der Beamten notieren.
- Bei Gewahrsam/Freiheitsentziehung: sofort einen Anwalt verlangen, nichts unterschreiben, ärztliche Untersuchung verlangen.
- Bei Durchsuchung: nichts freiwillig herausgeben, keine Aussagen, Dokumentation verlangen.
- Bei PsychKG: sofort Anwalt kontaktieren, richterliche Anhörung einfordern, Angehörige informieren.
- Bei Kostenbescheiden: Frist notieren, Erforderlichkeit und Verantwortlichkeit prüfen lassen.
- Immer: Akteneinsicht über die Anwältin, keine Telefonate mit der Behörde, Beweise sichern.
FAZIT
Mein Fazit
Polizeiliche Maßnahmen müssen einer konkreten Gefahr, der Verhältnismäßigkeit und einer sauberen Dokumentation standhalten. Weil Prognosen und Protokolle oft fehlerhaft sind, bestehen häufig gute Chancen, Eingriffe aufzuheben oder ihre Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen.
FAQ
Häufige Fragen zum Polizei- & Ordnungsrecht
Muss ich einem Platzverweis sofort Folge leisten?
Ja – auch wenn er rechtswidrig sein sollte. Sie dürfen ihn aber später anfechten.
Darf die Polizei ohne strafrechtlichen Verdacht durchsuchen?
Präventiv nur bei konkreter Gefahr. Viele Durchsuchungen sind nicht ausreichend begründet.
Wann ist Gewahrsam zulässig?
Nur bei konkreter Gefahr, wenn mildere Maßnahmen nicht ausreichen und – außer bei Gefahr im Verzug – eine richterliche Entscheidung vorliegt.
Kann ich gegen Kostenbescheide vorgehen?
Ja – viele sind rechtswidrig wegen falscher Verantwortlichkeit, fehlender Erforderlichkeit oder überhöhter Gebühren.
Was tun bei einer PsychKG-Unterbringung?
Sofort anwaltliche Hilfe – es geht um Freiheitsentziehung, ein Eilantrag ist zwingend.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?
Oft hoch, weil Gefahrenprognosen und Dokumentationen häufig fehlerhaft sind.
KONTAKT
Polizeiliche Maßnahme? Lassen Sie sie überprüfen
Unverbindlich und kostenlos. Schildern Sie mir die Maßnahme – bei Freiheitsentziehung oder Sofortvollzug zählt jede Stunde.